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Wissenswertes rund um Schulden, Pfändung, Insolvenz und mehr

Hier erhalten Sie fundierte Informationen zu Themen wie Pfändung, Finanzamt, Insolvenz und Vermögensschutz – übersichtlich, verständlich und ohne Fachchinesisch.

Mahnbescheid: Widerspruch einlegen

Ein Mahnbescheid löst bei vielen Menschen eine große Unsicherheit aus. Dabei ist nicht jeder Mahnbescheid unbedingt berechtigt und Sie haben durchaus die Möglichkeit, gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einzulegen und somit eine drohende Pfändung abzuwenden. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie hier. Was ist ein Mahnbescheid? Einfach erklärt handelt es sich bei einem Mahnbescheid um ein gerichtliches Schreiben, welches der Gläubiger einem Schuldner mittels Postzustellung zukommen lässt. Zudem ist ein Mahnbescheid die Voraussetzung für einen Vollstreckungsbescheid.

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Mahnung – Voraussetzungen und Folgen

Bei der Mahnung erinnert der Gläubiger den Schuldner daran, eine bestimmte Forderung zu begleichen. Es handelt sich um einen Begriff aus dem Privatrecht, welche also Forderungen zwischen Unternehmern oder Privatpersonen betrifft. Ihre Details sind im Einzelnen nicht gesetzlich geregelt. Voraussetzungen Eine Mahnung ist nur wirksam, wenn die gemahnte Forderung bereits fällig ist. Dies ist beispielsweise relevant, wenn die Parteien ein bestimmtes Datum für die Leistung vereinbaren. Erfolgt die Mahnung vor diesem Datum, ist sie ungültig.

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Mahnverfahren, vereinfacht

Das vereinfachte Mahnverfahren ist ein rechtliches Instrument, das die Durchsetzung von Geldforderungen deutlich beschleunigt und vereinfacht. Es bietet Gläubigern die Möglichkeit, offene Forderungen schnell und ohne ein langwieriges Gerichtsverfahren geltend zu machen. Das Verfahren beginnt mit der Beantragung eines Mahnbescheids beim zuständigen Amtsgericht. Voraussetzung dafür ist, dass der Gläubiger den Schuldner zuvor über die ausstehende Forderung informiert hat. Sobald der Antrag eingereicht ist, wird der Mahnbescheid durch das Gericht an den Schuldner zugestellt. Der Schuldner

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Masseunzulänglichkeit

Die Masseunzulänglichkeit ist ein Begriff aus dem Insolvenzrecht und beschreibt eine besondere Situation im Verlauf eines Insolvenzverfahrens. Sie tritt ein, wenn die vorhandene Insolvenzmasse – das heißt, das Vermögen des insolventen Unternehmens oder der insolventen Person – zwar ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens selbst zu decken, jedoch nicht genügend Mittel vorhanden sind, um alle weiteren Verbindlichkeiten zu bedienen. Diese Verbindlichkeiten umfassen in der Regel Zahlungen, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen und die

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Mietschulden: Was man darüber wissen sollte

Bei Mietschulden geht es um Privatpersonen oder Firmeninhaber, die dem Vermieter die Miete schulden. Mietschulden können schon dann entstehen und eine Mahnung nötig machen, wenn die Miete nicht wie vereinbart auf das Konto des Vermieters eingeht. Mietschulden – Ursachen, Konsequenzen und Lösungen Mietschulden entstehen, wenn Mieter – sei es Privatpersonen oder Firmeninhaber – ihre vertraglich vereinbarte Miete nicht pünktlich oder vollständig an den Vermieter zahlen. Schon eine einmalig verspätete Mietzahlung kann zu einer Mahnung führen.

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Mithaftung bei Schulden

Die Mithaftung ist ein rechtlicher Begriff, der häufig in Zusammenhang mit finanziellen Verpflichtungen und Verträgen auftaucht. Besonders relevant wird die Mithaftung, wenn mehrere Personen für eine Schuld verantwortlich gemacht werden können. In vielen Fällen bezieht sich die Mithaftung auf Bürgen oder Ehegatten. Wenn ein Bürge beispielsweise für einen Kredit mitunterschreibt, übernimmt er im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners die Verantwortung für die Rückzahlung. Das bedeutet, dass der Bürge für die gesamte Schuld haftet, genauso wie

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Nachlassinsolvenz: Was passiert mit geerbten Schulden?

Die Nachlassinsolvenz ist ein rechtliches Verfahren, das entstehen kann, wenn ein Erbe angenommen wurde und sich später herausstellt, dass das Erbe mit Schulden belastet ist. Sobald man ein Erbe antritt, übernimmt man nicht nur das Vermögen des Verstorbenen, sondern auch seine Verbindlichkeiten. Der Erbe haftet somit grundsätzlich mit seinem eigenen Vermögen für die Schulden des Erblassers, es sei denn, er schlägt das Erbe innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls aus. Hat

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Nachtragsverteilung: Definition

Die Nachtragsverteilung ist ein wesentlicher Bestandteil des Insolvenzverfahrens und tritt dann in Kraft, wenn nach dem offiziellen Schlusstermin des Verfahrens noch weitere verwertbare Vermögenswerte entdeckt oder freigegeben werden. Während des Insolvenzverfahrens wird die Insolvenzmasse – das gesamte Vermögen des Schuldners – erfasst, bewertet und anschließend zur Befriedigung der Gläubiger eingesetzt. In vielen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass nach Abschluss des Verfahrens neue Vermögenswerte auftauchen, die zuvor nicht berücksichtigt wurden oder erst später verfügbar werden.

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Natürliche Person: Definition

Eine natürliche Person ist jede real existierende Person. Das heißt, alle Menschen sind natürliche Personen. Jede ist ein sogenanntes Rechtssubjekt. Daraus folgt, dass sie nach dem Gesetz Rechte und Pflichten hat. Sie ist beispielsweise imstande, eine Sache zu erwerben oder Schuldner bei einem Vertrag zu sein. Durch die reale Existenz unterscheidet sie sich von juristischen Personen. Unter diesen Begriff fallen beispielsweise Aktiengesellschaften, Vereine oder auch Städte. Diese sind ebenfalls Träger von Rechten und Pflichten, existieren

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Niederschlagung: Der Verzicht einer Forderung

Obgleich die Niederschlagung wie eine drastische Handlungsweise zum Geldeintreiben klingt, ist sie harmlos und sogar hilfreich für einen Schuldner, denn hier schlägt der öffentlich-rechtliche Gläubiger nicht den Schuldner nieder, sondern verzichtet auf das weitere Eintreiben der Forderung.   Voraussetzungen für die Niederschlagung Zunächst kommt die Niederschlagung lediglich in Betracht, wenn der Schuldner gegenüber einer öffentlichen Stelle Schulden hat. Öffentliche Stellen sind beispielsweise Behörden oder Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Außerdem ist es notwendig, dass

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