Aufhebungsbeschluss: Ende des Insolvenzverfahrens? oder nicht
Der Aufhebungsbeschluss ist ein Begriff aus dem Insolvenzrecht. Bei ihm handelt es sich um die Entscheidung des Insolvenzgerichts, das Insolvenzverfahren nach Zweckerreichung zu beenden. Hinweis: Der Aufhebungsbeschluss beendet nur die Verwertungsphase, nicht die gesamte Privatinsolvenz. Er markiert den Übergang in die Wohlverhaltensphase, die noch 3 Jahre dauern kann, bis die Restschuldbefreiung erteilt wird. Voraussetzungen für einen Aufhebungsbeschluss Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist nur möglich, wenn der Zweck des Verfahrens erreicht ist. Gemäß § 200