Abänderungsklage – Anpassung von Unterhaltstiteln
Eine Abänderungsklage ist ein gerichtlicher Rechtsbehelf, mit dem ein bestehender Unterhaltstitel an veränderte Verhältnisse angepasst werden kann. Maßgeblich sind heute die §§ 238–240 FamFG; § 323 ZPO ist nur noch in Altfällen relevant. Eine Abänderung kommt in Betracht, wenn sich Einkommen, Bedarf oder familiäre Verhältnisse wesentlich verändert haben. Was ist eine Abänderungsklage? Mit einer Abänderungsklage – in Unterhaltssachen rechtlich genauer als Abänderungsantrag bezeichnet – wird ein bestehender Unterhaltstitel an veränderte Verhältnisse angepasst. Der Jurist spricht