Die Abtretung wird in Fachkreisen oft als Zession bezeichnet. Es handelt sich dabei grundsätzlich um eine vertragliche Übertragung einer Forderung eine Gläubigers an einen neuen Gläubiger. Der abtretende Gläubiger hat damit keine Ansprüche mehr aus der Forderung, die gehen im vollen Umfang auf den neuen Gläubiger über.
Was Sie als Schuldner wissen sollten
Die Abtretung ist ein Vertrag. Eine einseitige Erklärung eines Gläubigers, dass er die Forderung an einen anderen Gläubiger abtritt ist daher nicht möglich. Das heißt, der Gläubiger der die Forderung abtritt und der neue Gläubiger schließen einen Vertrag ab. Sie als Schuldner haben aber keinen Einfluss auf den Vorgang. Sie müssen den neuen Gläubiger als Inhaber der der Forderung akzeptieren.
Besonderheiten des Rechtsgeschäfts
Welche Forderungen abgetreten werden können
Die Abtretung ist ein Forderungsübergang aus einem Schuldverhältnis, also ein Vermögenswert. Dingliche Rechte, wie die Herausgabe einer Sache sind im Rahmen dieses Rechtsgeschäfts nicht möglich.
Beispiel: Ein Juwelier fordert von einem Kunden der nicht bezahlt hat ein wertvolles Schmuckstück zurück. Diesen Anspruch kann er nicht abtreten.
Abtretung im Zusammenhang mit dem Geschäft
Die Abtretung ist ein abstrakter Vorgang ist, das heißt sie ist nicht mit einem Kausalgeschäft verbunden.
„Beispiel:
Ein Inkassounternehmen kauft eine Forderung. Der Forderungskauf ist unwirksam, wegen eines Mangels des Kaufvertrags. Die Abtretung bleibt trotzdem wirksam. Sie ist aber als ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 – 822 BGB) kondizierbar. Es besteht also ein Herausgabeanspruch.
Typische Beispiele für Abtretungen
Kreditaufnahme
Bei einer Kreditaufnahme verlangt eine Bank häufig als einzige Sicherheit, dass der Kreditnehmer seine künftigen Einnahmen (Lohn, Abfindungen, Prämien) abtritt.
Dabei ist folgendes zu beachten:
- Nicht pfändbares Einkommen ist nicht abtretbar.
- Auch mit dem Abtretungsvertrag kann der Kreditgeber beispielsweise keine Sozialleistungen oder das Urlaubsgeld pfänden.
- Kommt der Kreditnehmer mit den raten in Verzug Gläubiger Mahnung an den Arbeitgeber herantreten und den pfändbaren Anteil des Gehalts beanspruchen.
Durch die Abtretung bedarf es also keines gerichtlichen Verfahrens, um eine Lohnpfändung durchzuführen.
Abtretung an Inkasso
Ein Kunde zahlt trotz Mahnung seine Rechnung nicht. Der Verkäufer verkauft die Forderung an ein Inkasso-Unternehmen. Dieses ist nun Inhaber der Forderung.
Wichtig: Es gibt auch die Möglichkeit, dass die Forderung nicht abgetreten wird, sondern das Inkassounternehmen aufgrund einer Vollmacht beitreibt. Die Forderung bleibt also beim ursprünglichen Gläibiger. Ind er Praxis macht das aber keinen Unteschied.
Hinweis für Schuldner
Wenn sich plötzlich ein Gläubiger meldet, der Ihnen nicht bekannt ist, prüfen Sie unbedingt folgendes nach:
- Kann das Unternehmen ein Dokument vorlegen, nach dem es berechtigt ist die Forderung beizutreiben
- Ist es berechtigt Inkassogebühren zu verlangen? Bei einem Forderungsverkauf akzeptieren Gerichte in der Regel keine Inkassogebühren, denn das Unternehmen handelt auf eigene Rechnung.
Fragen Sie beim Gläubiger nach, wenn Sie Zweifel habe, dass das Unternehmen die Forderungen beitreiben darf.