Das vereinfachte gerichtliche Mahnverfahren ist ein rechtliches Instrument, das die Durchsetzung von Geldforderungen deutlich beschleunigt und vereinfacht. Es bietet Gläubigern die Möglichkeit, offene Forderungen schnell und ohne ein langwieriges Gerichtsverfahren vollstrecken zu lassen.
Folgen für Schuldner
Das gerichtliche Mahnverfahren unterscheidet sich erheblich vom außergerichtlichen. Es beginnt mit dem Antrag auf einen Mahnbescheid. Wer normale Mahnung ignoriert muss keine Vollstreckung befürchten, aber sobald ein Mahnbescheid zugestellt wird, droht die Zwangsvollstreckung nach wenigen Wochen, sofern der Schuldner nicht reagiert
Die einzelnen Schritte im Mahnverfahren
Das Mahnverfahren ist formalisiert und dient in der Regel dazu, Forderungen schnell und ohne Klage durchzusetzen. Es eignet sich besonders für Geldforderungen, die der Gläubiger für unbestritten hält, beispielsweise nach eine Warenlieferung.
Ablauf in Kürze
- Der Gläubiger stellt den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids beim zuständigen Mahngericht
- Das Gericht prüft den Antrag nur formal, nicht inhaltlich wie bei einer Klage. Daher kann er auch erlassen werden, wenn eine Forderung nicht berechtigt ist.
- Der Mahnbescheid wird dem Schuldner zugestellt, dieser kann innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Ohne Widerspruch gilt die Forderung als anerkannt.
- Erfolgt kein Widerspruch, kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen, um einen Vollstreckungstitel zu erhalten.
- Sofern der Schuldner nicht innerhalb von zwei Wochen dem Vollstreckungsbescheid widerspricht erhält der Gläubiger einen Vollstreckungstitel.
- Nun kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben und einen Gerichtsvollzieher beauftragen.
Achtung: Ein Mahnbescheid kann nur zugestellt werden, wenn der Gläubiger Ihre Adresse in Deutschland kennt. Eine öffentliche Zustellung ist nicht möglich, da bei diesem Verfahren sicher gestellt sein muss, dass der Schuldner widersprechen kann.
Wichtige Fristen um Verfahren
- Den Mahnbescheid können Sie lediglich innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung widersprechen.
- Dem Vollstreckungsbescheid können Sie ebenfalls innerhalb von 14 Tagen widersprechen.
- Wenn es zu Klage kommt setzt das Gericht üblicherweise eine Frist von 14 Tagen für die sogenannte Verteidigungsanzeige. Beklagte müssen also innerhalb von 2 Wochen erklären, ob sie sich gegen die Forderung wehren wollen.
- Für die Klageerwiderung, in der Beklagte die Gründe darlegt, wieso er die Forderung nicht anerkennt, hat er nochmal 14 Tage Zeit.
Hinweis: Lediglich die Frist für die Klageerwiderung verlängert das Gericht üblicherweise auf Antrag Die anderen Fristen sind bindend.