Versagung der Restschuldbefreiung
Versagung der Restschuldbefreiung: Gründe und Voraussetzungen Grundlage für die Versagung Die Versagung der Restschuldbefreiung erfolgt grundsätzlich nur dann, wenn ein Schuldner seinen Verpflichtungen und Pflichten im Rahmen des Insolvenzverfahrens und der anschließenden Wohlverhaltensphase nicht nachkommt. In einem solchen Fall kann die Restschuldbefreiung verweigert werden. Der Antrag hierzu muss jedoch von einem Gläubiger gestellt werden, über den das Insolvenzgericht nach Anhörung des Schuldners entscheidet. Er muss den Antrag begründen, es reicht nicht aus, wenn er einfach