Insolvenz: Insbesondere Regelinsolvenz
Insolvenz bezeichnet die vorhandene oder drohende Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners. Sie ist sowohl bei Privatpersonen als auch bei Unternehmen und Kapitalgesellschaften möglich. Bei einer Insolvenz ist ein sogenanntes Insolvenzverfahren vorgeschrieben. Dieses ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Es sind grundsätzlich zwei Formen der Insolvenz zu unterscheiden. Die sogenannte Regelinsolvenz für Unternehmer und Kapitalgesellschaften wie der GmbH und die Insolvenz von Privatpersonen. Dieser Artikel beschäftigt sich hauptsächlich mit der Regelinsolvenz. Weitere Informationen über eine Insolvenz von Privatpersonen
