Was heißt Verjährung?
Verjährung bezeichnet den Umstand, dass Gläubiger nach einer bestimmten Zeit nicht mehr imstande sind, Forderungen geltend zu machen. Sie betrifft sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Forderungen. Verjährung gibt es somit bei Forderungen aus Kaufverträgen genauso wie bei Steuerforderungen. Allerdings weichen die einzelnen Regelungen teils stark voneinander ab. Verjährung von privatrechtlichen Forderungen Privatrechtliche Forderungen beruhen auf Beziehungen, an denen ausschließlich Privatpersonen oder Unternehmer beteiligt sind. Kurz gesagt handelt es sich um sämtliche Forderungen, bei denen