Verbraucherinsolvenzverfahren vorzeitig beenden
Um das Verbraucherinsolvenzverfahren vorzeitig zu beenden, gibt es verschiedene Varianten. Diese betreffen sowohl den erfolgreichen als auch den nicht erfolgreichen Verlauf des Verfahrens – auch Privatinsolvenz genannt. Verkürzen des Verbraucherinsolvenzverfahren Das Verbraucherinsolvenzverfahren dauert in der Regel sechs Jahre. Unter bestimmten Umständen ist es möglich, die Länge zu reduzieren. Bei einem Vorliegen der Voraussetzungen tritt jedoch nicht automatisch eine Verkürzung ein. Hierfür ist es gemäß § 300 Abs. 1 S. 2 der Insolvenzordnung (InsO) erforderlich, einen