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Wissenswertes rund um Schulden, Pfändung, Insolvenz und mehr

Hier erhalten Sie fundierte Informationen zu Themen wie Pfändung, Finanzamt, Insolvenz und Vermögensschutz – übersichtlich, verständlich und ohne Fachchinesisch.

Verjährung bei Steuerschulden

Auch Steuerschulden unterliegen der Verjährung. Wann genau eine Forderung des Finanzamts verjährt, hängt jedoch vom Einzelfall ab. Hierbei lassen sich die Festsetzungsverjährung und die Zahlungsverjährung unterscheiden.   Festsetzungsverjährung Die Festsetzungsverjährung bezeichnet die Frist, bis zu der es möglich ist, den Steuerbescheid nachträglich zu verändern. Grundlage hierfür ist, dass das Finanzamt Steuern grundsätzlich nur vorläufig festsetzt. Innerhalb der Festsetzungsfrist ist es sowohl dem Steuerschuldner als auch dem Finanzamt möglich, Veränderungen herbeizuführen. Das Finanzamt ist beispielsweise berechtigt,

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Verjährung bei unerlaubter Handlung

Verjährung bei unerlaubter Handlung: Unter den Begriff der unerlaubten Handlung fallen etwa eine Sachbeschädigung oder eine Körperverletzung, in deren Folge sich Ansprüche des Geschädigten auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld ergeben. Die unerlaubte Handlung ist in den §§ 823 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt und verjährt wie alle Ansprüche und Forderungen nach einer gewissen Zeit.   Einzelne Verjährungsfristen bei unerlaubter Handlung Je nach Art der unerlaubten Handlung gelten unterschiedliche Verjährungsfristen: Absichtliche Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und

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Verjährung Schulden bei der Krankenkasse

Steht jemand mit den Beitragszahlungen bei der Krankenkasse im Rückstand, unterliegen diese Ansprüche wie andere Forderungen auch der Verjährung. Hierbei gibt es zwei unterschiedliche Verjährungsfristen. Die Verjährung von Schulden bei der Krankenkassen richten sich danach, ob hinter Beitragszahlungen absichtlich oder nicht absichtlich nicht geleistet wurden. Rechtsgrundlage ist § 25 des Sozialgesetzbuches Viertes Buch (SGB IV). Unabsichtliches Versäumen der Beitragszahlung Versäumt eine beitragspflichtige Person die Zahlung der Krankenkassenbeiträge ohne Schuld, verjährt die Forderung nach vier Jahren.

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Verjährung Schulden Dispokredit bei einem Girokonto

Verjährung Schulden Dispokredit bei einem Girokonto: Das ist beispielsweise der Fall, wenn es bei unvorhergesehenen Ausgaben zum Überziehen eines Girokontos kommt. Dies bedeutet, dass der Berechtigte mehr Geld abbucht, als vorhanden ist. Dies ist möglich, wenn die Bank einen sogenannten Dispokredit gewährt, also das Überziehen duldet. Rutscht das Konto ins Minus, entstehen Schulden bei der Bank. Die Forderungen der Bank unterliegen jedoch der Verjährung. Die Länge der Verjährungsfrist hängt hierbei vom Einzelfall ab.   Allgemeine

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Verjährung von Bankschulden

Verjährung von Bankschulden: Schulden bei der Bank entstehen beispielsweise bei der Aufnahme eines Kredites. Wann die Verjährung von Bankschulden eintritt, hängt vom Einzelfall ab. Die Verjährungsfrist für Bankschulden beginnt gewöhnlich laut § 199 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zum Ende des Jahres, in dem der Anspruch der Bank entstanden ist. In der Regel tritt die Verjährung von Bankschulden nach drei Jahren ein. Dies ergibt sich aus § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Frist beginnt gemäß § 199 Abs. 1

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Verjährungsfrist unter Firmen

Für Schulden (Forderungen) gibt es Verjährungsfristen. Dies ist natürlich eine gute Nachricht. Aber damit eine Verjährungsfrist zum Tragen kommt, müssen bestimmte Kriterien eingehalten werden. In diesem Beitrag geht es um die Verjährungsfrist unter Firmen. Also wenn eine Firma einer anderen Firma Geld schuldet. Bei Unternehmen kommt seit 2002 die gleiche Verjährungsfrist wie bei Privatpersonen zum Tragen. Das heißt, es besteht eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, jeweils zum Jahresende. Daher ist es wichtig zum Jahresende zu

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Vermögensauskunft einfach erklärt

Die Vermögensauskunft ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, die der Gerichtsvollzieher im Rahmen der Sachpfändung durchführt. Sie ist in § 802c der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Die Vermögensauskunft ist auch unter den Namen eidesstattliche Versicherung oder Offenbarungseid bekannt. Durchführung und Inhalt Eine Vermögensauskunft ist eine Art Liste, in der der Schuldner alle seine Vermögensgegenstände auflistet. Auch Forderungen des Schuldners sind zu nennen. Diese Liste erhält anschließend der Gläubiger, um sich einen Überblick über das Vermögen des Schuldners zu verschaffen.

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Vermögensauskunft: Häufigkeit der Abgabe

Bei der Abgabe der Vermögensauskunft handelt es sich um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, bei welcher der Schuldner verpflichtet ist, detaillierte Fragen zu seinen Vermögensverhältnissen zu beantworten. Die Vermögensauskunft ist in der Regel nur aller zwei Jahre zulässig. Rechtsgrundlage hierfür ist § 802d Abs. 1 S. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO).   Ausnahmen von der allgemeinen Frist für Abgabe Vermögensauskunft Unter bestimmten Umständen ist eine erneute Vermögensauskunft bereits vor dem Ablauf von zwei Jahren möglich, wobei der Gläubiger bestimmte

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Vermögensverzeichnis

Das Vermögensverzeichnis ist ein Dokument, das alle relevanten Angaben enthält, die ein Schuldner im Rahmen der Vermögensauskunft gegenüber einem Gerichtsvollzieher machen muss. Diese Maßnahme ist eine Form der Zwangsvollstreckung und dient dazu, dem Gläubiger detaillierte Informationen über die finanzielle Situation des Schuldners zu verschaffen. Der Schuldner ist dabei gesetzlich verpflichtet, dem Gerichtsvollzieher umfassend Auskunft über sein gesamtes Vermögen zu geben. Diese Pflicht zur Offenlegung ist in § 802c der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.   Im Vermögensverzeichnis

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Versagung der Restschuldbefreiung

Versagung der Restschuldbefreiung: Gründe und Voraussetzungen Grundlage für die Versagung der Restschuldbefreiung Die Versagung der Restschuldbefreiung erfolgt grundsätzlich nur dann, wenn ein Schuldner seinen Verpflichtungen und Pflichten im Rahmen des Insolvenzverfahrens und der anschließenden Wohlverhaltensphase nicht nachkommt. In einem solchen Fall kann die Restschuldbefreiung verweigert werden. Der Antrag hierzu muss jedoch von einem Gläubiger gestellt werden, über den das Insolvenzgericht nach Anhörung des Schuldners entscheidet. Häufige Gründe für die Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290

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