Pfändung: Definition und Durchführung
Eine Pfändung ist eine Art der Zwangsvollstreckung. Hierbei beschlagnahmt der Staat bestimmte Gegenstände des Schuldners. Dies dient dazu, die Forderungen der Gläubiger zu begleichen. Rechtsgrundlage für die Pfändung sind die §§ 803 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO). Hintergrund und Voraussetzungen einer Pfändung Zahlt ein Schuldner seine Rechnungen nicht, versuchen die Gläubiger auf anderem Weg zu ihrem Geld zu kommen. Hierfür benötigen Sie zunächst einen sogenannten vollstreckbaren Titel. Dabei handelt es sich etwa um einen Gerichtsbeschluss, in