Die Masseunzulänglichkeit ist ein Begriff aus dem Insolvenzrecht und beschreibt eine besondere Situation im Verlauf eines Insolvenzverfahrens. Sie tritt ein, wenn die vorhandene Insolvenzmasse – das heißt, das Vermögen des insolventen Unternehmens oder der insolventen Person – zwar ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens selbst zu decken, jedoch nicht genügend Mittel vorhanden sind, um alle weiteren Verbindlichkeiten zu bedienen. Diese Verbindlichkeiten umfassen in der Regel Zahlungen, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen und die sogenannte Masseverbindlichkeiten darstellen.