Mahnbescheid: Was ist das?

Inhaltsverzeichnis

Mahnbescheid: Was ist das?

Der Mahnbescheid ist ein gerichtlich verfasstes Schreiben. Es wird dem Schuldner vom Gläubiger per Postzustellungsurkunde zugeschickt

Beantragung Mahnbescheid

Heutzutage ist die Beantragung eines Mahnbescheids sehr einfach und funktioniert auch online. Dazu wird im Internet ein Online-Mahnantrag an das örtlich zuständige Gericht gestellt. In der Regel handelt es sich dabei um das Mahngericht des Bundeslandes, in welchem der/ die Antragsteller*In seinen Sitz hat.

Bedeutung des Bescheides

Der Gläubiger muss seine Forderung nicht belegen. Aus diesem Grund haben Sie die Möglichkeit dem Mahnbescheid einfach zu widersprechen. Sie haben 14 Tage Zeit, um schriftlich gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen und diesen an das zuständige Mahngericht zu versenden.

Achtung: Wenn Sie nicht handeln gilt die Forderung als rechtens. Der Gläubiger kann innerhalb von 6 Monaten nach Zustellung des Mahnbescheids einen Vollstreckungsbescheid beantragen und bei Ihnen vollstrecken.

Ablauf des Verfahrens nach dem Widerspruch

  • Durch den Widerspruch gegen einen Mahnbescheid ist das automatisierte Mahnverfahren beendet.
  • Der Gläubiger kann nun entscheiden, ob er die Forderung fallen lässt oder das Verfahren an ein reguläres Zivilgericht abgibt.
  • Wenn er das Verfahren weiter betreibt, leitet das Mahngericht die Akten automatisch an das im Mahnbescheid genannte Streitgericht (Prozessgericht)
  • Dieses Gericht fordert den Gläubiger (Antragsteller) auf, seine Forderung detailliert zu begründen. Er muss nun eine offizielle Klageschrift einreichen.
  • Das Gericht fordert ferner den Gläubiger zur Zahlung weiterer Gerichtskosten auf. Es stellt die Klage dem Schuldner erst zu, wenn der Gläubiger bezahlt hat.  
  • Der Schuldner hat nun Gelegenheit die Klage zu erwidern.
  • Im Rahmen der Verhandlung tragen beide Parteien ihre Argumente und Beweise vor.
  • Das Gericht entscheidet im Rahmen eines normalen Zivilprozesses entweder durch Urteil oder einen Vergleich

In der Regel hat der Gläubiger nun einen vollstreckbaren Titel

 Tipps, wenn Ihnen ein Mahnbescheid zugestellt wird

Es geht um einen per Zustellungsurkunde zugestellten Mahnbescheid, nicht um eine Mahnung eines Gläubigers. Mahnungen haben keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen, einen müssen Sie Mahnbescheid ernst nehmen.

  • Prüfen Sie zunächst ob die Forderung berechtigt ist.
  • Wenn diese nicht zu Recht besteht und legen Sie gegen den gesamten Bescheid Widerspruch ein.
  • Sollten nur in Teil der Forderung unberechtigt sein, widersprechen Sie der Teilforderung.
  • Sofern die Forderung zu Recht besteht, überlegen Sie, ob Sie trotzdem Widerspruch einlegen, beispielsweise um Zeit zu gewinnen.

Manchmal scheuen Gläubiger das Prozessrisiko, daher kann es sich lohnen dem Mahnbescheid zu widersprechen und dem Gläubiger eine Teilbetrag anzubieten.

Wichtig: Ein Vollstreckungstitel, ist als gerichtlicher Schuldtitel innerhalb von 30 Jahren vollstreckbar, innerhalb dieser Verjährungsfrist sind Pfändungsmaßnahmen jederzeit möglich.

Beitrag teilen: