
Lohnpfändung vermeiden durch unkomplizierte Hilfe
Zahlt ein Schuldner offene Rechnungsbeträge nicht, ist es dem Gläubiger möglich, seinen Anspruch auf Erhalt des Geldes zwangsweise durchzusetzen. Hierfür genügt weder eine Rechnung noch eine einfache Mahnung. Der Anspruch des Gläubigers ist nur durchsetzbar, wenn er staatliche Hilfe in Anspruch nimmt. Hier in Form eines Titels zur Zwangsvollstreckung. Danach ist es ihm erlaubt, einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen und das Konto beziehungsweise den Lohn des Schuldners zu pfänden. Im Folgenden finden Sie die einschlägigen Rechtsgrundlagen,







