Kleinunternehmerregelung 2025
Änderungen für Kleinunternehmen 2025 – alles Wichtige zusammengefasst Der Paragraf 19 des Umsatzsteuergesetzes (§ 19 UStG) regelt die Eigenschaft des Kleinunternehmers als besondere bürokratische Entlastung im Steuerrecht. Diese Unternehmen müssen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Zusätzlich sind sie von der turnusmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung befreit. Auch die jährlich anfallende Umsatzsteuererklärung muss vom Kleinunternehmer seit dem Steuerjahr 2024 nicht mehr erstellt werden. Ihren Kunden gegenüber sind sie davon befreit, Umsatzsteuer auszuweisen und zu erheben und genießen dadurch