Arrest: Eine Maßnahme zur Sicherung der Zwangsvollstreckung
Beim Arrest handelt es sich um eine Maßnahme zur Sicherung der Zwangsvollstreckung. Er ermöglicht es dem Gläubiger, seine Forderungen bereits vor einer Klageerhebung zu sichern. Hierbei erfolgt eine Beschlagnahmung verschiedener Vermögensgegenstände des Schuldners oder eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Rechtsgrundlage für den Arrest sind die §§ 916 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO). Hintergrund Der Arrest gehört zum sogenannten vorläufigen Rechtsschutz. Hierunter fallen Maßnahmen, die den Gläubiger davor schützen, dass ein oft langwieriges Gerichtsverfahren sinnlos ist. Dies ist