Wohnsitz anmelden
Wer in Deutschland eine neue Wohnung oder ein neues Haus bezieht muss seinen neuen Wohnsitz anmelden und hat dies gemäß § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) den Meldebehörden mitzuteilen, wobei die vorherige Abmeldung des alten Wohnsitzes nicht grundsätzlich nicht erforderlich ist. Dies ist darin begründet, dass automatisch bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes das Abmelden der alten Wohnung erfolgt. Lediglich beim Auszug aus der alten Wohnung ohne einen Einzug in eine neue Wohnung im Inland