Verwirkung
Verwirkung bezeichnet einen Umstand, bei dem ein Gläubiger nicht mehr berechtigt ist, eine Forderung geltend zu machen. Ein Recht ist verwirkt, wenn das Zeit- und das Umstandsmoment vorliegen. Zeitmoment der Verwirkung Das Zeitmoment bezeichnet den Fall, dass ein Gläubiger eine Forderung längere Zeit nicht geltend macht, obwohl ihm dies möglich ist. Welcher Zeitraum hier genügt, hängt von der Art der Forderung ab. Bei einem Anspruch auf Unterhalt gemäß §§ 1601 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)