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Wissenswertes rund um Schulden, Pfändung, Insolvenz und mehr

Hier erhalten Sie fundierte Informationen zu Themen wie Pfändung, Finanzamt, Insolvenz und Vermögensschutz – übersichtlich, verständlich und ohne Fachchinesisch.

Vermögensauskunft: Häufigkeit der Abgabe

Bei der Abgabe der Vermögensauskunft handelt es sich um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, bei welcher der Schuldner verpflichtet ist, detaillierte Fragen zu seinen Vermögensverhältnissen zu beantworten. Die Vermögensauskunft ist in der Regel nur aller zwei Jahre zulässig. Rechtsgrundlage hierfür ist § 802d Abs. 1 S. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO). Ausnahmen von der allgemeinen Frist für Abgabe Vermögensauskunft Unter bestimmten Umständen ist eine erneute Vermögensauskunft bereits vor dem Ablauf von zwei Jahren möglich, wobei der Gläubiger bestimmte Tatsachen

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Vermögensverzeichnis

Das Vermögensverzeichnis ist ein Dokument, das alle relevanten Angaben enthält, die ein Schuldner im Rahmen der Vermögensauskunft gegenüber einem Gerichtsvollzieher machen muss. Diese Maßnahme ist eine Form der Zwangsvollstreckung und dient dazu, dem Gläubiger detaillierte Informationen über die finanzielle Situation des Schuldners zu verschaffen. Der Schuldner ist dabei gesetzlich verpflichtet, dem Gerichtsvollzieher umfassend Auskunft über sein gesamtes Vermögen zu geben. Diese Pflicht zur Offenlegung ist in § 802c der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Im Vermögensverzeichnis werden

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Versagung der Restschuldbefreiung

Versagung der Restschuldbefreiung: Gründe und Voraussetzungen Grundlage für die Versagung der Restschuldbefreiung Die Versagung der Restschuldbefreiung erfolgt grundsätzlich nur dann, wenn ein Schuldner seinen Verpflichtungen und Pflichten im Rahmen des Insolvenzverfahrens und der anschließenden Wohlverhaltensphase nicht nachkommt. In einem solchen Fall kann die Restschuldbefreiung verweigert werden. Der Antrag hierzu muss jedoch von einem Gläubiger gestellt werden, über den das Insolvenzgericht nach Anhörung des Schuldners entscheidet. Häufige Gründe für die Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290

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Verwirkung

Verwirkung bezeichnet einen Umstand, bei dem ein Gläubiger nicht mehr berechtigt ist, eine Forderung geltend zu machen. Ein Recht ist verwirkt, wenn das Zeit- und das Umstandsmoment vorliegen. Zeitmoment der Verwirkung Das Zeitmoment bezeichnet den Fall, dass ein Gläubiger eine Forderung längere Zeit nicht geltend macht, obwohl ihm dies möglich ist. Welcher Zeitraum hier genügt, hängt von der Art der Forderung ab. Bei einem Anspruch auf Unterhalt gemäß §§ 1601 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

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Verzug

Im Grunde bezeichnet der Verzug einen Zustand, bei dem eine Partei mit der Erfüllung ihrer Pflicht „zu spät dran ist“. Grundlage für den Verzug sind zivilrechtliche Ansprüche, die sich aus einem Vertrag oder dem Gesetz ergeben. Ein Anspruch ist grundsätzlich zivilrechtlich, wenn nur Privatpersonen oder Unternehmer beteiligt sind. Es gibt zwei Arten des Verzugs: Den Schuldnerverzug und den Gläubigerverzug. Schuldnerverzug Beim Schuldnerverzug kommt der Schuldner seiner Leistungspflicht gegenüber dem Gläubiger nicht rechtzeitig nach. Dies kommt

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Vollmacht

Eine Vollmacht berechtigt eine Person für eine andere Person Verträge abzuschließen. Sie ist gegebenenfalls Voraussetzung für eine wirksame Stellvertretung. Inhalt und Form der Vollmacht sind dabei sehr unterschiedlich. Als Rechtsgrundlage dienen die §§ 167 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In diesem Artikel finden Sie folgende Themen: Hintergrund Stellvertretung und Vollmacht Voraussetzungen Vollmacht Folgen der Vollmachtserteilung Dauer der Vollmacht Handeln außerhalb der Befugnis Anscheinsvollmacht und Duldungsvollmacht Ausschluss der Wirksamkeit Schnelle Hilfe von Herrn Engel Hintergrund Stellvertretung

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Vollstreckungsbescheid

Ein Vollstreckungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel, mit dessen Hilfe Gläubiger imstande sind, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen einen Schuldner einzuleiten. Sie sind das Ergebnis des sogenannten Mahnverfahrens. Hintergrund für den Vollstreckungsbescheid: Mahnverfahren Das Mahnverfahren gemäß den §§ 688 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein einfacher Weg für den Gläubiger, um an Geld zu kommen. Hierbei ist es ihm möglich, Forderungen geltend zu machen, ohne für ihr Bestehen einen Beweis zu erbringen. Der Gläubiger stellt einfach vor dem zuständigen

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Vollstreckungsgegenklage

Die Vollstreckungsgegenklage ist ein sogenanntes Rechtsmittel vor dem Vollstreckungsgericht. Hiermit ist es dem Schuldner möglich, gegen eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme vorzugehen. Er macht hierbei geltend, dass die zugrundeliegende Forderung nicht besteht und die Zwangsvollstreckung daher rechtswidrig ist. Hat der Schuldner vor Gericht Erfolg, ist der Titel, der der Zwangsvollstreckung zugrunde liegt, nicht mehr vollstreckbar. Die Vollstreckungsgegenklage ist in § 767 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage Es ist nur möglich, sich mithilfe einer Vollstreckungsgegenklage vor Gericht

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Vollstreckungsgericht: Was ist das?

Das Vollstreckungsgericht ist eine spezialisierte Abteilung innerhalb des Amtsgerichts und spielt eine zentrale Rolle im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Es ist für die Durchführung und Überwachung der Vollstreckungsverfahren zuständig, um sicherzustellen, dass Gläubiger ihre privatrechtlichen Ansprüche durchsetzen können. Eine wichtige Aufgabe des Vollstreckungsgerichts ist die Führung des Schuldnerverzeichnisses, in dem Schuldner eingetragen werden, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Dadurch wird sichergestellt, dass potenzielle Gläubiger informiert sind, wenn ein Schuldner zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig ist. Neben der Durchführung

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Vollstreckungsschutz

Auch bei einem Aufenthalt im Gefängnis ist es möglich, dass der Schuldner Opfer einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist. Allerdings gibt es in bestimmten Situationen im Strafvollzug einen sogenannten Vollstreckungsschutz. Hintergrund für den Vollstreckungsschutz Ein Strafgefangener erhält während seines Gefängnisaufenthaltes oft verschiedene Bezüge vom Staat. Das sogenannte Hausgeld dient dabei beispielsweise Lebensmitteleinkäufen und anderen Besorgungen. Es lässt sich somit nur zu bestimmten Zwecken verwenden. Daneben erhalten Strafgefangene das Eigengeld, mit dem sie grundsätzlich frei verfahren können. Gefangene, die

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