Über den Gläubigerausschuss
[et_pb_section admin_label=“section“] [et_pb_row admin_label=“row“] [et_pb_column type=“4_4″][et_pb_text admin_label=“Text“]Der Gläubigerausschuss ist ebenso wie die Gläubigerversammlung eine Vereinigung der verschiedenen Gläubiger in einem Insolvenzverfahren. Im Gegensatz zur Gläubigerversammlung wird ein Gläubigerausschuss jedoch nur in ganz bestimmten Fällen einberufen. Einberufung und Aufgaben des Gläubigerausschusses Es gibt grundsätzlich drei Bereiche in denen ein Gläubigerausschuss zur Anwendung kommt. Insolvenzantragsverfahren Die Bestellung eines Gläubigerausschusses ist zunächst bei bedeutenden Insolvenzen während des Antragsverfahrens vorgesehen. Sie erfolgt durch das Insolvenzgericht und ergibt sich aus