Steuerschätzung
Ist es dem Finanzamt nicht möglich, die fälligen Steuern eines Schuldners zu berechnen, schätzt es die Steuern. Diese Steuerschätzung ist für den Schuldner oft mit hohen Kosten verbunden. Rechtsgrundlage für die Steuerschätzung ist § 162 der Abgabenordnung (AO). In diesem Beitrag finden Sie folgende Themen: Voraussetzungen Ablauf der Steuerschätzung Folgen der Steuerschätzung Einspruch Nachträgliche Mitwirkung Schulden schnell loswerden Voraussetzungen für eine Steuerschätzung Die Steuerschätzung findet dann Anwendung, wenn es dem Finanzamt nicht möglich ist, die