Sachpfändung: Was darf der Gerichtsvollzieher mitnehmen?
Bei der Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher handelt es sich um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Sie bezeichnet das Pfänden von beweglichen Gegenständen, die sich beim Schuldner befinden. Grundstücke sind daher nicht betroffen. Ablauf der Sachpfändung durch Gerichtsvollzieher Wie bei jeder Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist auch für die Sachpfändung zunächst ein vollstreckbarer Titel notwendig. Dies ist beispielsweise ein Gerichtsbeschluss oder ein Vollstreckungsbescheid. Liegt ein Titel vor, ist es dem Gläubiger möglich, einen Gerichtsvollzieher mit dem Pfänden der beweglichen Sachen zu beauftragen.