Rechtsfähigkeit
Die Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, Inhaber von bestimmten Rechten und Pflichten zu sein. Rechtsfähige Personen sind beispielsweise grundsätzlich imstande, Eigentum zu besitzen oder Schuldner in einem Vertrag zu sein. Der Begriff stammt aus dem Privatrecht. Dieses beschäftigt sich hauptsächlich mit den Beziehungen zwischen Unternehmern und Privatpersonen. Rechtsfähige Personen Rechtsfähig sind sogenannte Rechtssubjekte. Dies sind natürliche Personen und juristische Personen. Bei natürlichen Personen handelt es sich um real existierende Menschen. Unter den Begriff