Abänderungsklage: Die Regelung in der Zivilprozessordnung
Voraussetzung ist Es muss sich um Zahlungsverpflichtungen, die in der Zukunft liegen, handeln. Es geht um eine regelmäßig wiederkehrende Leistung. Die Berechnungsgrundlage für die Leistung muss sich wesentlich geändert haben Die Abänderungsklage ist in der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) in § 323 geregelt. Sie ist ein Weg, einen vollstreckbaren Titel zu ändern. Der Jurist spricht von einen Rechtsbehelf zur Durchbrechung der Rechtskraft eines Urteils. Dies ist problematisch, da die Abänderungsklage die Rechtssicherheit beeinträchtigt. Da aber die