Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, kurz PfÜB, ist ein rechtliches Instrument, das im Rahmen von Zwangsvollstreckungen eingesetzt wird. Dieser Beschluss wird vom zuständigen Vollstreckungsgericht erlassen und gibt einem Gläubiger das Recht, in das Vermögen des Schuldners einzugreifen, um offene Forderungen zu begleichen. Der PfÜB wird in der Regel dann beantragt, wenn ein Gläubiger versucht, das Einkommen oder das Bankguthaben eines Schuldners zu pfänden. Sobald der Beschluss vom Gericht erlassen wurde, wird er dem sogenannten Drittschuldner, also beispielsweise dem Arbeitgeber oder der Bank des Schuldners, zugestellt. Diese Zustellung erfolgt meist durch einen Gerichtsvollzieher.
Der Schuldner erhält ebenfalls eine Kopie des PfÜB, sodass er über den bevorstehenden Zugriff auf sein Einkommen oder sein Konto informiert ist. Dies gibt dem Schuldner die Möglichkeit, auf den Beschluss zu reagieren. Besonders wichtig ist es für den Schuldner, den nicht pfändbaren Anteil seines Einkommens oder seines Kontoguthabens zu schützen. In der Regel ist ein bestimmter Betrag des Einkommens, der sogenannte Pfändungsfreibetrag, vor dem Zugriff des Gläubigers geschützt, um dem Schuldner das Existenzminimum zu sichern. Um diesen Freibetrag zu sichern, muss der Schuldner oft Rechtsmittel einlegen, um den unpfändbaren Teil seines Einkommens offiziell festzulegen.
Es ist wichtig zu beachten, dass dem Schuldner hierfür nur eine kurze Frist zur Verfügung steht. Diese Frist wird auch als „Sieben-Tage-Regelung“ bezeichnet, da der Schuldner innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung des PfÜB reagieren muss. Verpasst der Schuldner diese Frist, könnte sein gesamtes Einkommen oder Bankguthaben gepfändet werden, ohne dass der unpfändbare Betrag berücksichtigt wird.
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist somit ein Element im Zwangsvollstreckungsprozess und bietet dem Gläubiger ein wirksames Mittel, um an sein Geld zu kommen. Gleichzeitig muss der Schuldner schnell handeln, um seine Rechte zu wahren und den pfändungsfreien Betrag zu sichern.