
Mein Haus wird zwangsversteigert – wann muss ich raus?
Kurz gesagt: Rechtlich müssen Sie als Eigentümer‑Schuldner sofort ausziehen, sobald der Zuschlag im Versteigerungstermin verkündet wird. Praktisch bleibt Ihnen aber meist eine Frist von wenigen Wochen bis Monaten, bis der Gerichtsvollzieher die Räumung durchsetzt – und es gibt Möglichkeiten, diese Zeit zu verlängern oder die Versteigerung im letzten Moment doch noch zu stoppen. Im Folgenden finden Sie einen klaren, verständlichen Webseitentext für Ihren Schuldencoach, inklusive Optionen zur Verhinderung der Zwangsversteigerung und zu Härtefall‑Lösungen nach dem




