J.Engel

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Wissenswertes rund um Schulden, Pfändung, Insolvenz und mehr

Hier erhalten Sie fundierte Informationen zu Themen wie Pfändung, Finanzamt, Insolvenz und Vermögensschutz – übersichtlich, verständlich und ohne Fachchinesisch.

Corona Hilfe beantragen
Allgemein
J.Engel

Corona-Hilfen: Voraussetzungen & Rückzahlungsverpflichtungen

Die Corona-Hilfen sind verschiedene finanzielle Hilfsmaßnahmen des Staates. Sie richten sich an kleine und mittelständische Unternehmen, Selbständige, Solo-Selbständige und Freiberufler. Erforderlich ist, dass die Unternehmer aufgrund der Corona-Krise beispielsweise weniger Aufträge oder Umsätze hatten. Es handelt sich um Zuschüsse. Anders als bei einem Kredit ist der Empfänger hier nicht verpflichtet, das Geld später zurückzuzahlen. Die erste derartige Maßnahme war die Corona-Soforthilfe. Sie ist inzwischen ausgelaufen. Seit Juni 2020 tritt die Überbrückungshilfe des Bundes an ihre

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Corona Gelder Hilfemaßnahmen
Allgemein
J.Engel

Corona-Hilfen: Pfändung Möglich? Alle antworten

Erhält ein Unternehmer eine Corona-Hilfe und gerät in eine finanzielle Schieflage, stellt sich die Frage, ob die Hilfe pfändbar ist.   Corona-Hilfen und Kontopfändung Steht eine Pfändungsmaßnahme an, ist die Hilfe meist im Rahmen der Kontopfändung betroffen. Hier ist sie ohne weitere Maßnahmen nicht geschützt. Auch bei einem Pfändungsschutzkonto ist ein Schutz dieses Geldes über eine P-Konto-Bescheinigung nicht möglich. Dies resultiert daraus, dass es sich steuerlich bei der Hilfe um Einkommen und nicht um eine

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Zwangsverwaltung
Allgemein
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Verjährung von Schulden: Das sind die wichtigsten Fristen

Viele Schuldner hoffen, ihre Schulden abbauen zu können, wenn die entsprechenden Verjährungsfristen erreicht sind. Wie lang die Verjährungsfristen sind, hängt dabei von der Art der Forderung ab. Hier finden Sie in kompakter Form Informationen zu den wichtigsten Verjährungsfristen. Wann ist die Verjährungsfrist für Schulden erreicht? Die Regelungen für die Verjährung von Schulden finden Sie im § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Danach tritt eine Verjährung für gewöhnlich nach drei Jahren ein. Hierbei handelt es sich um die sogenannte

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