Sie können oft eine Privatinsolvenz vermeiden. Das ist gut, denn sie ist nicht automatisch die beste Lösung. Eine Insolvenz ist meist der letzte Ausweg, wenn andere Wege gescheitert sind, und die Schuldenlast dauerhaft nicht tragbar ist. Leider raten herkömmliche Schuldnerberater gerne zum Insolvenzverfahren, weil es eine sichere Standardlösung ist, leider selten optimal für Schuldner und Gläubiger.
Wann Privatinsolvenz eine Lösung ist
Eine Privatinsolvenz ist meistens sinnvoll, wenn mehrere der folgenden Punkte zutreffen:
- Die Schulden sind so hoch, dass eine vollständige Rückzahlung auch in 5–10 Jahren nicht möglich ist.
- Mehrere Gläubiger pfänden oder vollstrecken Ihre Forderungen bereits
- Ein außergerichtlicher Einigungsversuch ist gescheitert.
- Das eigene Einkommen ist so niedrig, dass selbst kleine Raten die Lebensgrundlage gefährden.
- Sie haben den Überblick über Forderungen, Fristen und Vollstreckungen verloren.
In solchen Fällen bietet die Privatinsolvenz einen gesetzlich gesicherten Weg zur Restschuldbefreiung nach drei Jahren („Wohlverhaltensphase“). Sie können keine Privatinsolvenz vermeiden, wenn Sie keine finanziellen Mittel haben, um auch nur einen Bruchteil der Forderungen zu begleichen.
Wann Sie die Privatinsolvenz vermeiden sollten
Die Schulden sind überschaubar und können mit einem Vergleich abgegolten werden. Oft müssen Sie nur 20 bis 30 % der ursprünglichen Forderung bezahlen.
Sie haben nur wenige kooperative Gläubiger, die zu Verhandlungen bereit sind.
- Ihr Einkommen wird mittelfristig deutlich steigen.
- Die negativen Folgen der Insolvenz (öffentliche Bekanntmachung, SCHUFA-Eintrag, Pfändung des überfreigrenzen Einkommens, Abgabe von Vermögen/Erbschaften) wiegen für Sie schwerer als der Vorteil des Schuldenschnitts.
Ein außergerichtlicher Vergleich ist in diesen Fällen meist schneller, diskreter und mit weniger langfristigen Konsequenzen verbunden. Für Gläubiger und Schuldner ist ein Vergleich optimal, weil dabei alle finanziellen Mittel für die Tilgung eingesetzt werden, statt die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Alternativen zur privaten Insolvenz bei unkooperativen Gläubigern
Voraussetzung: Sie haben genügend finanzielle Mittel, um zumindest 20 % der Forderungen zu begleichen.
- Sie verlegen den Wohnsitz ins Ausland um den Gläubigern die Möglichkeit zu nehmen mit geringem Aufwand zu vollstrecken.
- Nun schreiben Sie alle Gläubiger über den Absender der ausländischen Adresse an und unterbreiten einen konkreten Vorschlag zur Begleichung der Forderungen.
- Zum Schluss treffen Sie eindeutige Vereinbarungen über Zahlungen und Verzicht auf die restlichen Forderungen.
Wichtig: Sie agieren ausschließlich aus dem Ausland, die Gläubiger können Sie nur unter dieser Adresse erreichen. So werden die Gläubiger schnell erkennen, dass eine Vollstreckung nur mit großem Aufwand möglich ist. Daher haben Sie gute Chancen sich mit allen zu einigen.
Praktische Empfehlung
Wenden Sie sich, bevor Sie einen Privatinsolvenz planen, an mich. Wir prüfen zusammen, ob ein außergerichtlicher Vergleich möglich ist und erstellen eine realistische Finanzplanung, um die Tragfähigkeit der geplanten Vereinbarungen zu testen.