Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2026

Pfändungsfreigrenzen 2026: Das gilt ab 1. Juli

Erfahren Sie welche Freigrenzen ab Juli 2026 gelten und ob Sie etwas unternehmen müssen

Neue Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2026

Neue Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2026

Ab dem 1. Juli 2026 gelten in Deutschland neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Der monatliche Grundfreibetrag steigt auf 1.587,40 Euro. Zusätzlich erhöhen sich die Freibeträge für unterhaltsberechtigte Personen. Quelle: Bundesgesetzblatt

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Inhaltsverzeichnis

Warum die Anpassung wichtig ist

Die Pfändungsfreigrenzen sollen sicherstellen, dass trotz Pfändung der notwendige Lebensunterhalt geschützt bleibt. Für Betroffene bedeutet die Anpassung ab Juli 2026 mehr Sicherheit im laufenden Monatseinkommen. Für Arbeitgeber, Banken und Schuldnerberatungen ist die neue Tabelle eine verbindliche Grundlage für die Berechnung.

Auch die Vollpfändungsgrenze wurde erhöht

Die Vollpfändungsgrenze liegt 2026 bei 4.866,30 Euro im Monat. Der Begriff bedeutet nicht, dass das gesamte Gehalt oberhalb dieser Grenze automatisch gepfändet wird. Vielmehr beschreibt er den Bereich, ab dem nach der Pfändungstabelle ein größerer Teil des Einkommens pfändbar werden kann.

Wann Schuldner aktiv werden müssen

Grundsätzlich werden die neuen Pfändungsfreigrenzen bei einer Lohnpfändung von Arbeitgebern berücksichtigt. Bei einem P-Konto oder bei Unterhaltspflichten kann es jedoch erforderlich sein, Nachweise vorzulegen oder den geschützten Betrag überprüfen zu lassen. Wer eine fehlerhafte Berechnung vermutet, sollte die Pfändung zeitnah prüfen lassen.

Ich empfehle daher Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie die aktuellen Kontoauszüge zu prüfen, ob die neuen Pfändungsfreigrenzen berücksichtigt wurden.

Pfändbarkeit des Einkommens

Wenn Sie weniger als den den gesetzlichen Freibetrag verdienen, bleibt Ihr Einkommen unangetastet. Verdienen Sie mehr, ist ein Teil Ihres Mehrverdienstes pfändbar und wird an die Gläubiger abgeführt.
 

Hinweise zur Vollpfändungsgrenze

Die Vollpfändungsgrenze ist die Stufe, an der die erwähnte Staffelung endet. Sobald Ihr Einkommen den Wert erreicht, ist der pfändbare Betrag "ausgeschöpft". Jede Einnahmen die über dem Betrag liegt fließt komplett in die Schuldentilgung.

  • Ohne Unterhaltspflichten: Die Vollpfändungsgrenze liegt bei 4.866,30 Euro netto im Monat. Der unpfändbare Grundfreibetrag liegt bei 1.587,40 Euro. [1]
  • Mit Unterhaltspflichten (z. B. für Kinder oder Ehepartner): Der unpfändbare Grundbetrag ist höher und die Vollpfändungsgrenze verschiebt sich ebenfalls nach oben. [1, 2, 3]

Höhe der renze im Detail

  • Ohne Unterhaltspflichten beträgt die Vollpfändungsgrenze  4.866,30 Euro netto im Monat. 
  • Mit Unterhaltspflichten erhöht die der unpfändbare Grundbetrag und die Vollpfändungsgrenze verschiebt sich ebenfalls nach oben.

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Fragen zur Pfändbarkeit

Sicher haben Sie viel Fragen zum P-Konto, zur Lohnpfändung oder zu den Rechten als Schuldner. Erfahren Sie mehr zu Ihren Optionen und den Möglichkeiten Ihr Einkommen zu schützen.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber die neuen Werte nicht umsetzt?

Wenn Ihr Arbeitgeber die aktuellen geltenden Pfändungsfreigrenzen nicht berücksichtigt, obwohl er bereits den Lohn für Juli oder später abrechnet, wird in der Regel zu viel von Ihrem Lohn gepfändet wird. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, bei der Lohnpfändung die aktuelle Pfändungstabelle anzuwenden. Gehen Sie zur Sicherheit wie folgt vor:

  1. Lohnabrechnung prüfen und feststellen, ob noch nach den alten Werten gerechnet wurde.
  2. Wenn nötig, den Arbeitgeber schriftlich auf den Fehler hinweisen und um eine Korrektur der Lohnabrechnung bitten.
  3. Fordern Sie zu viel einbehaltene Beträge nach.
  4. Wurde zu viel an den Gläubiger abgeführt, muss geprüft werden, wie der Fehler korrigiert wird. Häufig lässt sich dies über eine Berichtigung der Abrechnung lösen.
  5. Falls der Arbeitgeber nicht reagiert, können Sie sich an eine Schuldnerberatung oder einen Fachanwalt wenden und gegebenenfalls Ihren Anspruch auf Auszahlung des unpfändbaren Betrags geltend machen.

Wichtig: Die neuen Freigrenzen gelten automatisch kraft Gesetzes. Der  Pfändungs- oder Überweisungsbeschluss muss nicht abgeändert werden.

 

 

Wie gehe ich vor, wenn die Bank die neue Pfändungsfreigrenze nicht beachtet?
1. Kontoart prüfen
 
Wird Ihr Girokonto bereits als P-Konto geführt? Wenn das nicht der Fall ist, fordern Sie bei Ihrer Bank die sofortige Umwandlung an. Die Bank ist verpflichtet das Konto innerhalb von vier Geschäftstagen einzurichten.
2. Automatische Anpassung kontrollieren
Die Banken sind verpflichtet, den neuen Grundfreibetrag automatisch zu beachten. Fall die Bank nicht angepasst hat, kontaktieren Sie den Kundenservice oder Ihren Bankberater. Weisen Sie auf die aktuelle gesetzliche Regelung hin. 
3. Bescheinigung einholen (falls nötig)
Wenn Ihnen ein höherer Betrag zu steht,  benötigen Sie eine P-Konto-Bescheinigung
Wer profitiert automatisch von der Erhöhung – und wer muss etwas tun?

In der Regel müssen Arbeitnehmer mit laufender Lohnpfändung nichts unternehmen. Der Arbeitgeber wendet die neuen Tabellenwerte bei der Berechnung des pfändbaren Betrags an.

Wie wirken sich die Pfändungsfreigrenzen bei Selbstständigen aus?

Bei Selbstständigen greifen die Pfändungsfreigrenzen auch, wenn Gläubiger Forderungen gegenüber deren Kunden pfänden lassen. Aber anders als bei Arbeitnehmern nicht automatisch, sondern nur auf Antrag und nach individueller Festsetzung durch das Vollstreckungsgericht.

Ich habe zu dem komplexen Thema einen eigenen Betrag erstellt.