Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2026
Erfahren Sie welche Freigrenzen ab Juli 2026 gelten und ob Sie etwas unternehmen müssen
Ab dem 1. Juli 2026 gelten in Deutschland neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Der monatliche Grundfreibetrag steigt auf 1.587,40 Euro. Zusätzlich erhöhen sich die Freibeträge für unterhaltsberechtigte Personen. Quelle: Bundesgesetzblatt
Die Pfändungsfreigrenzen sollen sicherstellen, dass trotz Pfändung der notwendige Lebensunterhalt geschützt bleibt. Für Betroffene bedeutet die Anpassung ab Juli 2026 mehr Sicherheit im laufenden Monatseinkommen. Für Arbeitgeber, Banken und Schuldnerberatungen ist die neue Tabelle eine verbindliche Grundlage für die Berechnung.
Die Vollpfändungsgrenze liegt 2026 bei 4.866,30 Euro im Monat. Der Begriff bedeutet nicht, dass das gesamte Gehalt oberhalb dieser Grenze automatisch gepfändet wird. Vielmehr beschreibt er den Bereich, ab dem nach der Pfändungstabelle ein größerer Teil des Einkommens pfändbar werden kann.
Grundsätzlich werden die neuen Pfändungsfreigrenzen bei einer Lohnpfändung von Arbeitgebern berücksichtigt. Bei einem P-Konto oder bei Unterhaltspflichten kann es jedoch erforderlich sein, Nachweise vorzulegen oder den geschützten Betrag überprüfen zu lassen. Wer eine fehlerhafte Berechnung vermutet, sollte die Pfändung zeitnah prüfen lassen.
Ich empfehle daher Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie die aktuellen Kontoauszüge zu prüfen, ob die neuen Pfändungsfreigrenzen berücksichtigt wurden.
Die Vollpfändungsgrenze ist die Stufe, an der die erwähnte Staffelung endet. Sobald Ihr Einkommen den Wert erreicht, ist der pfändbare Betrag "ausgeschöpft". Jede Einnahmen die über dem Betrag liegt fließt komplett in die Schuldentilgung.
Möchten Sie mehr als den Grundfreibetrag zur Verfügung haben? Fragen Sie nach den Optionen die ich Ihnen biete.
Sicher haben Sie viel Fragen zum P-Konto, zur Lohnpfändung oder zu den Rechten als Schuldner. Erfahren Sie mehr zu Ihren Optionen und den Möglichkeiten Ihr Einkommen zu schützen.
Wenn Ihr Arbeitgeber die aktuellen geltenden Pfändungsfreigrenzen nicht berücksichtigt, obwohl er bereits den Lohn für Juli oder später abrechnet, wird in der Regel zu viel von Ihrem Lohn gepfändet wird. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, bei der Lohnpfändung die aktuelle Pfändungstabelle anzuwenden. Gehen Sie zur Sicherheit wie folgt vor:
Wichtig: Die neuen Freigrenzen gelten automatisch kraft Gesetzes. Der Pfändungs- oder Überweisungsbeschluss muss nicht abgeändert werden.
In der Regel müssen Arbeitnehmer mit laufender Lohnpfändung nichts unternehmen. Der Arbeitgeber wendet die neuen Tabellenwerte bei der Berechnung des pfändbaren Betrags an.
Bei Selbstständigen greifen die Pfändungsfreigrenzen auch, wenn Gläubiger Forderungen gegenüber deren Kunden pfänden lassen. Aber anders als bei Arbeitnehmern nicht automatisch, sondern nur auf Antrag und nach individueller Festsetzung durch das Vollstreckungsgericht.
Ich habe zu dem komplexen Thema einen eigenen Betrag erstellt.