Pflegeheim kostet das Lebenswerk

Viele Menschen glauben, sie hätten alles richtig gemacht. Jahrzehntelang gearbeitet, ein Haus abbezahlt, Rücklagen gebildet und etwas geschaffen, das später einmal den Kindern und Enkeln zugutekommen soll. Doch genau dieses Lebenswerk kann plötzlich in Gefahr geraten – und zwar dann, wenn ein Ehepartner pflegebedürftig wird.

Ein Ehepaar hatte gemeinsam mit einem Sohn und dessen Ehefrau ein Einfamilienhaus erworben. Als der Ehemann pflegebedürftig wurde und in ein Pflegeheim ziehen musste, reichten seine Rente und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um die Pflegeheimkosten zu decken. Das Sozialamt sprang ein und übernahm die fehlenden Beträge.

Zunächst war das gemeinsame Haus geschützt zu sein. Solange ein Ehepartner weiterhin darin wohnt, darf das Sozialamt die selbst genutzte Immobilie in der Regel nicht verwerten lassen. Viele Betroffene wiegen sich deshalb in Sicherheit.

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Inhaltsverzeichnis

Böse Überraschung nach dem Tod

Nach dem Tod des Pflegebedürftigen ändert sich die Situation grundlegend. Erbt die Witwe den Anteil ihres verstorbenen Mannes am Haus, kommen Forderungen auf sie uz. Auch im geschilderten Fall verlangte das Sozialamt rund 50.000 Euro von ihr.

Für die Betroffene bedeutete dies eine enorme Belastung. Denn Vermögen auf dem Papier bedeutet nicht automatisch, dass auch genügend Geld auf dem Konto vorhanden ist. Oft besteht das Vermögen überwiegend aus der Immobilie, die gleichzeitig das Zuhause darstellt.

Das eigentliche Problem erkennen viele zu spät

Die meisten Familien beschäftigen sich erst mit dem Thema Vermögensschutz, wenn bereits ein Pflegefall eingetreten ist. Dann sind die Gestaltungsmöglichkeiten häufig deutlich eingeschränkt. Denn das Risiko beginnt nicht erst mit dem Tod eines Ehepartners. Es entsteht häufig schon in dem Moment, in dem Pflegebedürftigkeit absehbar wird.

Wer erst reagiert, wenn die Heimrechnung auf dem Tisch liegt, hat oft wertvolle Zeit verloren. 

Wichtiger Hinweis zu Risikolebensversicherungen: Sie sind günstig und dienen oft der Absicherung von Immobilienkrediten oder jungen Familien mit Kindern. Die Mutter und die Kinder sollen nach dem Tod des Hauptverdieners versorgt sein. 

Diese Art der Absicherung stellt zu Lebzeiten kein Vermögenswert da. Das ändert sich nach dem Tod des Versicherungsnehmers. Wenn das Sozialamt einen Teil von dessen Pflegekosten übernimmt, kann es nach seinem Tod von der Witwe verlangen, dass sie davon die Kosten übernimmt.

Warum rechtzeitige Planung so wichtig ist

Die meisten Menschen wissen:

  • Pflegeheime können mehrere tausend Euro monatlich kosten.
  • Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten.
  • Sozialämter prüfen sehr genau vorhandenes Vermögen.
  • Nach dem Tod können Erstattungsansprüche gegen die Erben entstehen.

Was viele jedoch nicht wissen:

Eine rechtzeitige Planung kann helfen, Vermögenswerte besser zu schützen und unnötige finanzielle Belastungen für die Familie zu vermeiden.

Je früher Sie handeln, desto größer sind die Möglichkeiten.

Vermögensschutz ist keine Frage von Reichtum

Oft denken Menschen beim Begriff Vermögensschutz an Millionäre oder Unternehmer.

In meiner täglichen Arbeit zeigt sich jedoch etwas anderes. Die Betroffenen sind häufig ganz normale Familien:

  • Rentner mit einem Eigenheim. Menschen, die jahrzehntelang für ihr Haus gearbeitet haben
  • Ehepaare mit kleinen Rücklagen. Junge Witwen mit Kindern die über eine Risikolebensversicherung glaubten abgesichert zu sein.

Gerade diese Menschen trifft ein späterer Zugriff auf das Familienvermögen besonders hart

Spätestens beim Einzug ins Pflegeheim handeln

Idealerweise sollte eine Vermögensplanung bereits erfolgen, solange noch keine Pflegebedürftigkeit besteht.

Spätestens jedoch dann, wenn ein Pflegeheimaufenthalt absehbar wird oder bereits feststeht, sollten Betroffene ihre Situation überprüfen lassen.

Denn jeder Monat, der verstreicht, kann wertvolle Handlungsmöglichkeiten kosten.

Antwort auf Ihre Fragen

Gibt es eine Frist innerhalb derer das Sozialamt Forderungen anmelden kann?

Ja, es muss innerhalb von 4 Jahren seine Forderungen geltend machen.

Mache ich mich strafbar wenn ich das geerbte Vermögen verschenke?

Sofern es geschieht bevor die Forderungen bekannt sind, in der Regel nicht. Aber das Amt kann unter Umständen vom Beschenkten die Herausgabe verlangen. Sie sollten also einen weg wählen, bei dem der Empfänger der Leistung unbekannt ist oder nicht so einfach erreicht werden kann.

Für welchen Zeitraum kann das Sozialamt Erben in den Regress nehmen?

Es hat das Recht Leistungen die es innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod des Pflegebedürftigen gezahlt hat, zu verlangen.

Muss ich länger als 4 Jahre an das Amt zahlen?

Die Forderung verjährt zwar nach 4 Jahren, aber die Frist wird beispielsweise durch Zahlungen oder Verhandlung unterbrochen. Aus diesem Grund müssen Sie in der Regel die komplette Schuld tilgen.

Mein Rat als Schuldnerberater

Wenn die Pflegeheimkosten das Lebenswerk bedrohen

Viele Menschen kommen erst zu mir, wenn bereits Forderungen bestehen oder das Sozialamt aktiv geworden ist.

Dann kann man häufig noch helfen – aber oftmals nicht mehr in dem Umfang, der bei einer frühzeitigen Beratung möglich gewesen wäre.

Deshalb mein dringender Rat:

Warten Sie nicht auf den Ernstfall.

Kontaktieren Sie mich

Lassen Sie Ihre Vermögenssituation rechtzeitig prüfen. Informieren Sie sich über mögliche Risiken und über legale Wege, Ihr Eigentum, Ihr Haus und das Vermögen Ihrer Familie zu schützen. Holen Sie Hilfe, damit nicht das Pflegeheim  das Lebenswerk kostet.

Denn niemand sollte nach einem langen Arbeitsleben erleben müssen, dass das eigene Zuhause oder das Familienvermögen durch Pflegekosten gefährdet wird.

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