Der Prüfungstermin bietet den Gläubigern die Möglichkeit, ihre Forderungen zu bestätigen oder gegen die Forderungen anderer Gläubiger Einwendungen zu erheben. Sollte ein Gläubiger der Meinung sein, dass eine bestimmte Forderung unberechtigt oder falsch dargestellt ist, kann er dies im Rahmen dieses Termins ansprechen. Solche Einwendungen können darauf abzielen, die Höhe der Forderung oder die Berechtigung eines anderen Gläubigers anzufechten. Diese Einwendungen werden dann vom Gericht geprüft und gegebenenfalls in einem gesonderten Verfahren geklärt.
Wenn keine Einwendungen erhoben werden oder alle Streitigkeiten geklärt sind, werden die Forderungen durch das Gericht als rechtswirksam festgestellt. Dies bedeutet, dass die anerkannten Forderungen in der festgelegten Rangfolge in der Insolvenzquote berücksichtigt werden. Die Gläubiger, deren Forderungen im Prüfungstermin bestätigt wurden, haben damit einen rechtskräftigen Anspruch auf eine anteilige Auszahlung aus der Insolvenzmasse.
Der Prüfungstermin stellt somit einen wichtigen Meilenstein im Insolvenzverfahren dar, da er den Übergang zur Verteilung der Insolvenzmasse markiert. Nach diesem Termin kann der Insolvenzverwalter damit beginnen, die Masse an die Gläubiger entsprechend der festgestellten Forderungen zu verteilen. Der Termin sorgt dafür, dass die Forderungen ordnungsgemäß erfasst und geklärt sind, bevor die endgültige Verteilung erfolgt.