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Obliegenheiten des Schuldners sind bestimmte Verhaltens- oder Nebenpflichten, die sich aus einem Schuldverhältnis ergeben. Sie unterscheiden sich von den Hauptpflichten eines Vertrages, da sie nicht direkt einklagbar sind. Das bedeutet, der Gläubiger kann den Schuldner nicht gerichtlich zwingen, diese Obliegenheiten zu erfüllen. Allerdings kann das Unterlassen dieser Pflichten negative Konsequenzen für den Schuldner haben. Wenn der Schuldner seinen Obliegenheiten nicht nachkommt, kann er zum Beispiel bestimmte Rechte verlieren oder Schadensersatz leisten müssen. In manchen Fällen hat der Gläubiger sogar das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
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