Ob jemand die Nachteile der Privatinsolvenz in Kauf nehmen muss, hängt davon ab, ob er oder sie die Grenze zwischen der Verschuldung und der Überschuldung überschritten hat. Dafür gibt es keine genauen Zahlen, aber Schuldnerberater und auch Statistiken gehen von einer Überschuldung aus, wenn die vorhandenen Gesamtschulden das komplette Einkommen eines Jahres überschreiten.
Danach gelten in Deutschland seit einigen Jahren konstant rund 6,9 Millionen Privatpersonen als überschuldet. Besonders traurig ist dabei die Tatsache, dass rund 45 Prozent aller Überschuldungen Familien oder Alleinerziehende mit Kindern betreffen. Vielen Betroffenen bleibt leider nur die Lösung, die Nachteile der Privatinsolvenz in Deutschland zu akzeptieren.
Die Privatinsolvenz führt leider zu sehr vielen Nachteilen. Aus diesem Grunde sollte man sich den Weg einer Privatinsolvenz sehr genau überlegen. Viele Anwälte raten leider sehr schnell zu einer privaten Insolvenz. Zwar kommt man in ein paar Jahren auf diese Art von seinen Schulden runter, jedoch ist die Zeit bis dahin sehr hart und mit unzähligen Nachteilen verbunden. Auch sind die Folgen für den Ehepartner nicht unerheblich. So ergeben sich leider viele Nachteile einer Privatinsolvenz.
Ziehen Sie daher besser alle Alternativen vorher in Betracht. Wie Sie das sehr clever und vollkommen legal machen können, zeige ich Ihnen hier gern.
Was sind die Nachteile einer Privatinsolvenz?
- Eine Privatinsolvenz führt unweigerlich zur Kündigung von Krediten. Auch Konten, die sich im Dispo befinden, werden von den Banken gekündigt und fällig gestellt. Sie können zwar ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto einrichten, jedoch schützt nicht vor Kreditkündigungen.
- Ein Wohnungswechsel ist kaum noch möglich. Denn wer eine Wohnung anmieten möchte, muss in der Regel seine finanzielle Situation offenbaren. Die negative Schufaauskunft führt meist zu einer Ablehnung durch den Vermieter. Also wieder weitere Nachteile einer Privatinsolvenz.
- Ebenso ist eine Kreditaufnahme nicht mehr möglich, Handyverträge auf den eigenen Namen sind unmöglich, Ratenkäufe jeglicher Art sind ebenso nicht mehr machbar. Eventuell noch über den Partner, wenn die Privatinsolvenz Folgen für Ehepartner nicht auch da wären.
- Es kommt häufig zu Gehaltspfändungen. Das kann zu einem Problem mit dem Arbeitgeber führen.
- Das bedeutet, dass der Arbeitgeber von der Insolvenz erfährt, da er entsprechende Änderungen bei der Gehaltszahlung durchführen muss. Das Gehalt wird vom Arbeitgeber bis auf die Pfändungsgrenze an den Insolvenzverwalter und Treuhänder direkt geführt.
- Ein neuer Antrag oder ein Wechsel bei Strom, Gas, TV oder Telefon/Internet ist extrem schwierig oder gar unmöglich.
- Eine Tätigkeit als Geschäftsführer ist nicht mehr möglich.
- Eine Selbstständigkeit ist nur noch unter ganz erheblichen Schwierigkeiten zu machen. Wer möglicherweise Schulden beim Finanzamt hat, kann kaum noch ein Gewerbe anmelden.
- Nach dem Ende des Insolvenzverfahrens folgt noch eine 3-jährige Wohlverhaltensperiode, in der man weiterhin unzähligen Einschränkungen unterliegt.
- Viele Bestellungen von sogenannten Konsumwaren sind nur noch schwer zu bewerkstelligen. Versanddienstleister fragen meist bei der Schufa an und versagen dann den Kauf.
- Der Ehepartner wird ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. Privatinsolvenz Folgen für Ehepartner belasten also zusätzlich. Das Einkommen wird nämlich unter Umständen mit angerechnet.
Privatinsolvenz Vor- und Nachteile kurz zusammengefasst?
Die Vor- und Nachteile der Privatinsolvenz müssen genau gegeneinander abgewogen werden, um für den Einzelfall die optimale Lösung des Schuldenproblems zu finden. Deshalb stelle ich nachfolgend die Vorteile und Nachteile kurz gegenüber.
Nachteile:
- Negativwirkung der Schufa-Einträge über das Ende des Insolvenzverfahrens hinaus
- lange Wohlverhaltensphase mit engmaschiger Überwachung durch Insolvenzverwalter
- Schulden bleiben während Insolvenzverfahren vererbbar
- keine Garantie für Restschuldbefreiung
- erhöhte Erwerbsobliegenheit
- mögliche Rückforderung von Geschenken
Vorteile:
- keine direkte Auseinandersetzung mit den Gläubigern notwendig
- Minderung der psychischen Belastungen
- Pfändungsschutz bis zu den Pfändungsfreigrenzen auch ohne P-Konto
- Schutz von selbst genutztem Wohneigentum
- bei Tod des Schuldners Überleitung in Nachlassinsolvenz
- Chance auf vollständige Restschuldbefreiung auch bei „Null-Insolvenz“
Wer bezahlt die Schulden bei Privatinsolvenz?
Die Pflicht zur Begleichung der Schulden bei Privatinsolvenz verbleibt beim Schuldner. Allerdings ist für die praktische Abwicklung der Insolvenzverwalter zuständig. Er erstellt dafür Tabellen mit einer sogenannten Quotelung. Das heißt, er verteilt die zur Schuldentilgung verwendbaren Beträge in Abhängigkeit von der Höhe der jeweiligen Einzelforderungen im Verhältnis zur Gesamtforderung. Dabei beachtet der Insolvenzverwalter die Rangfolge der verschiedenen Verbindlichkeiten.
In Deutschland gilt beispielsweise das Prinzip, dass Schulden aus berechtigten Unterhaltsforderungen für minderjährige Kinder den Vorrang vor allen anderen Verbindlichkeiten haben. Wie hoch der Anteil der bei einer Privatinsolvenz zu bezahlenden Schulden ist, hängt vom pfändbaren Einkommen des Schuldners ab.
Liegt es während der gesamten Wohlverhaltensphase unter der Pfändungsfreigrenze, fließen keine Zahlungen an die Gläubiger. Das heißt, es handelt sich in diesem Fall um eine sogenannte „Null-Insolvenz“, wenn auch kein anderes verwertbares Vermögen (beispielsweise pfändbare Guthaben in Versicherungen) vorhanden ist.
Was sind die Folgen einer Privatinsolvenz?
Zu den wichtigsten Folgen einer Privatinsolvenz gehört die Tatsache, dass die Kontrolle über die Verwendung des Vermögens und die den Pfändungsfreibetrag überschreitenden Einkommens an den Insolvenzverwalter geht. Der mit einer Insolvenz verbundene Schutz vor einer Neuverschuldung bedeutet beispielsweise Einschränkungen bei der Anschaffung von Wohneigentum als private Altersvorsorge. Da keine neuen Kreditverpflichtungen eingegangen werden dürfen, ist beispielsweise eine Rückstellung von Sanierungen und Modernisierungen notwendig.
Hinzu kommt, dass auch der Weg in eine selbstständige Existenz unmöglich ist, wenn dafür Kredite oder Förderdarlehen erforderlich sind. Mit diesen Folgen einer Privatinsolvenz nicht nur während des Insolvenzverfahrens leben, sondern sie bleiben durch die Fristen der Schufa-Eintragungen mindestens drei weitere Jahre bestehen.
Privatinsolvenz und die Folgen für die Kinder
Bei rund 45 Prozent aller überschuldeten Privatpersonen sind Kinder mit betroffen. Die Folgen einer Privatinsolvenz für Kinder sind sehr vielfältig, auch wenn in Deutschland die Schmälerung des laufenden Unterhalts durch die Gesetzgebung ausgeschlossen ist. Viele Eltern schämen sich beispielsweise dafür, während einer Privatinsolvenz um die Unterstützung von Fördervereinen und anderen Einrichtungen zu bitten.
Die Konsequenz ist ein Ausschluss der Kinder aus vielen Aktivitäten (insbesondere Klassenfahrten). Versterben Schuldner während einer Privatinsolvenz, können Sorgeberechtigte die Folgen für Kinder durch eine Erbausschlagung vermeiden, falls diese zu den Erbberechtigten gehören. Allerdings sind hier enge Fristen zu beachten.
Nachteile einer Privatinsolvenz – Privatinsolvenz Folgen für Ehepartner
Bei einer Privatinsolvenz hängen die Folgen für Ehepartner ebenfalls von individuellen Faktoren ab. Das beginnt bereits mit der Frage, welcher Güterstand bei der Eheschließung gewählt wurde. Bei der Gütergemeinschaft nach 1415 BGB verliert auch der Ehegatte bei einer Privatinsolvenz Teile der Verfügungsgewalt über sein Einkommen an den Insolvenzverwalter.
Bei der Gütertrennung bleibt sein Vermögen unangetastet. Bei der Zugewinngemeinschaft greift ein Mittelweg in Form des Zugriffs auf alle während der Ehezeit erworbenen Vermögensteile. Nicht zu vergessen sind die Nachteile für den Ruf, die allein aus der Herstellung eines familiären Zusammenhangs mit dem Ehepartner entstehen, welcher die Privatinsolvenz angemeldet hat.
Ist eine Privatinsolvenz sinnvoll?
Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es nicht, sondern sie hängt von den Bedingungen des jeweiligen Einzelfalls ab. Zudem sollten zuerst alle anderen Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden. Dazu gehören beispielsweise Umschuldungen und der Versuch von Vergleichsvereinbarungen. Bei sehr hohen Schulden oder geringen Chancen für eine komplette Tilgung in einem überschaubaren Zeitraum ist eine Privatinsolvenz sinnvoll.
Außerdem empfiehlt sich die Privatinsolvenz durch die Verlagerung vieler Aufgaben auf den Insolvenzverwalter für psychisch instabile Schuldner sowie Menschen, die sich mit der Regelung ihrer finanziellen Situation überfordert fühlen. Steht die Einschätzung, dass eine Privatinsolvenz sinnvoll ist, darf sie nicht an Verfahrensgebühren scheitern. Deshalb wurde im deutschen Insolvenzrecht die Möglichkeit einer Stundung der Gebühren für das Insolvenzverfahren geschaffen.
Privatinsolvenz: Alternativen voll ausschöpfen
Die Anmeldung einer Privatinsolvenz sollte immer der letzte Ausweg bleiben. Das gebietet allein die Fairness gegenüber den Gläubigern. Sie bleiben bei einer Insolvenz auf Teilen ihrer Forderungen (wenn nicht sogar auf ihren kompletten Forderungen) sitzen. Wer eine Insolvenz anmeldet, sollte sich stets der Tatsache bewusst sein, dass er möglicherweise die wirtschaftliche Basis seiner Gläubiger zerstört. Es ist also notwendig, vor einer Privatinsolvenz alle Alternativen zu prüfen und auszuschöpfen.
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Die Palette reicht von Umschuldungen (alle Kleinforderungen in einem Kredit zusammenfassen) über die Vereinbarung niedrigerer Raten und dem Verkauf von Wertgegenständen und Schmuck bis hin zur Beleihung von Immobilien und Guthaben in Versicherungen. Auch das Potenzial möglicher Einsparungen ist oftmals sehr groß. Beispiele dafür sind Umzüge in kleinere Wohnungen oder der Verzicht auf Leasingfahrzeuge. Eine weitere Alternative zur Privatinsolvenz ist die Erhöhung des Einkommens durch die Annahme von Nebenjobs.
Selbstbehalt bei Privatinsolvenz: Was ist wissenswert?
Der Fachbegriff für den Selbstbehalt bei Privatinsolvenz lautet Pfändungsfreigrenze. Dieser Grenzwert leitet sich aus dem Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer nach dem Paragrafen 32a des Einkommenssteuergesetzes ab. Für jede unterhaltspflichte Person erhöht sich die Pfändungsfreigrenze. Dafür nutzt der Gesetzgeber einen Durchschnittswert aus der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt.
Die Differenz zwischen der so ermittelten Pfändungsfreigrenze und dem alle zwei Jahre neu festgelegten Höchstbetrag steht nur zu einem prozentualen Anteil für die Schuldentilgung bei einer Privatinsolvenz zur Verfügung. Dieser Anteil reduziert sich mit steigender Anzahl unterhaltsberechtigter Personen. Darüber hinaus ist wissenswert, dass beispielsweise Überstundenzuschläge nur anteilig und Urlaubsgeld gar nicht berücksichtigt werden. Das heißt, den Schuldnern steht ein höherer Selbstbehalt bei Privatinsolvenz zur Verfügung, als nach den fixen Angaben in der offiziellen Tabelle zu vermuten ist.
Ablauf Privatinsolvenz: Der Gesetzgeber macht klare Vorgaben
Der Ablauf der Privatinsolvenz gliedert sich in fünf verschiedene Abschnitte, die der Schuldner nacheinander durchlaufen muss. Als erster Schritt ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch vorgeschrieben. Scheitert er, schließt sich der Antrag auf das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren an. Es startet mit einem Versuch, von den Gläubigern die Zustimmung zu einem Schuldenbereinigungsplan zu erhalten.
Scheitert dieser Versuch, eröffnet das Gericht von Amts wegen das Insolvenzverfahren und benennt einen Insolvenzverwalter. Daran schließt sich die sogenannte Wohlverhaltensphase an, die in Deutschland bei der Regelinsolvenz sechs Jahre dauert. Hat der Schuldner in dieser Zeit alle Pflichten aus dem Paragrafen 295 der Insolvenzordnung erfüllt, besteht die Chance auf eine Restschuldbefreiung nach der Schlussverteilung der noch vorhandenen Insolvenzmasse. Die Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung schließt die Privatinsolvenz ab.
Welche Privatinsolvenz Voraussetzungen müssen Schuldner erfüllen?
Die Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz finden sich im Paragrafen 304 der Insolvenzordnung. Danach kommt die Verbraucherinsolvenz nur für natürliche Personen in Frage. Sie dürfen zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung beruflich nicht selbstständig tätig sein. Jedoch schafft die gleiche Rechtsnorm eine Ausnahme. Die (auch verkürzte) Privatinsolvenz ist unter bestimmten Bedingungen auch für ehemalige Selbstständige möglich.
Der Gesetzgeber spricht dort von „überschaubaren“ Vermögensverhältnissen. Das wird mit der Angabe „weniger als 20 Gläubiger“ präzisiert. Hinzu kommt die Bedingung, dass keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen offen sein dürfen. Das betrifft sowohl die Lohnzahlungen als auch die darauf entfallenden Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie die abzuführende Lohnsteuer.
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