P-Konto: Freibetrag reicht nicht? Eröffnen Sie ein Konto im Ausland
Haben Sie Schulden und Ihr Konto wurde gepfändet? Nehmen Ihnen Ihre Gläubiger jeden Cent weg, der bei Ihnen eingeht? Sie können nichts dagegen tun? Doch, das können Sie! Sie haben die Möglichkeit, mit einem Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, den Freibetrag, der Ihnen monatlich zusteht, vor Gläubigern zu schützen und frei zu verwalten. Ich biete Ihnen aber einen noch wirksameren Weg: ein Konto im Ausland, mit dem Sie mehr Freiheiten haben als mit einem klassischen P-Konto. Erfahren Sie nachfolgend alles über das P-Konto und die weiteren Möglichkeiten, die ich Ihnen durch meine eigens erworbene Expertise biete.
Was ist ein P-Konto und welcher Freibetrag gilt für mich?
Das P-Konto und der geschützte Freibetrag sind seit 2010 als fester Bestandteil des Angebots von Banken vorgeschrieben. Um ein solches pfändungsfreies Konto eröffnen zu können, müssen Sie bereits ein klassisches Girokonto bei Ihrer Bank besitzen, welches dann umgestellt wird, oder ein neues Basiskonto eröffnen. Der pfändungsfreie Grundbetrag bleibt Ihnen unangetastet erhalten, sodass ein soziokulturelles Existenzminimum abgesichert ist. Der Freibetrag richtet sich nach den Vorgaben der aktuell geltenden Pfändungstabelle. So spricht die derzeitige Tabelle vom 1. Juli 2019 einem Schuldner als Basisschutz ein Guthaben in Höhe von mindestens 1.178,59 Euro zu. Ein erhöhter Freibetrag ist dann möglich, wenn in Ihrem Haushalt unterhaltspflichtige Personen (z. B. Kinder) leben, Sie Sozialleistungen für andere Personen, etwa Partner oder Eltern, erhalten oder Kindergeldempfänger sind. Bei höheren Einkünften und Sonderfällen können Sie den Freibetrag durch einen Antrag beim Vollstreckungsgericht bzw. einer Vollstreckungsbehörde – natürlich unter Nachweis der besonderen Voraussetzungen – erhöhen.
Wie kann ich ein P-Konto bei meiner Sparkasse bzw. meiner Bank beantragen?
Wichtig zu wissen ist, dass ein P-Konto nicht automatisch erstellt bzw. ein bestehendes Girokonto nicht von allein in ein pfändungsfreies Pendant umgewandelt wird. Zur Einrichtung eines P-Kontos bei Ihrer Sparkasse oder Bank müssen Sie selbst aktiv werden. Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Bank und Ihr Konto wird umgestellt. Ihr Vorteil: Sie müssen nicht zwingend schon dann aktiv werden, wenn eine Pfändungsforderung möglich ist. Da die Forderungen erst nach vier Wochen durchgesetzt werden, können Sie mit der Umstellung auf ein P-Konto schnell reagieren und den Ihnen zustehenden Freibetrag vor Gläubigern schützen.
Weitere wichtige Informationen zum P-Konto und dem Freibetrag
Pro natürliche Person darf nur ein P-Konto existieren. Wenn Sie ein Gemeinschaftskonto haben, sollten Sie sicherheitshalber ein eigenes Girokonto eröffnen, das Sie im Notfall in ein P-Konto bei Ihrer Sparkasse bzw. Bank umwandeln können. Sparen können Sie mit einem pfändungsschutzsicheren Konto im kleinen Stil: Es besteht die Möglichkeit, den nicht ausgeschöpften Freibetrag eines Monats in den nächsten zu übertragen. Diesen müssen Sie dann als Erstes verbrauchen.
Alternative zum P-Konto mit Freibetrag: Konto im Ausland eröffnen und der Pfändung entgehen
Da ein P-Konto mit mehreren Einschränkungen verbunden ist – beispielsweise ist es nicht immer möglich, eine Kreditkarte zu erhalten oder das Konto vollständig zu verwalten – ist diese Herangehensweise nicht unbedingt lukrativ. Ich biete Ihnen dagegen die Möglichkeit, mit einem Konto im EU-Ausland nicht nur ihren Schulden zu entgehen, sondern auch noch volle Verfügbarkeit über Ihre finanziellen Mittel zu behalten. Sie können etwa mit einem Konto in England wie gewohnt Online-Überweisungen tätigen und sämtliche Geschäfte auf Deutsch abwickeln. Ihre Gläubiger hingegen können eine Pfändung in England nicht durchsetzen. Es gibt sogar ein EU-Gesetz, das sie vor Pfändungen in England schützt: Laut der Europäischen Kontenpfändungsverordnung ist eine Pfändung in England nicht möglich. Mit meiner Hilfe erhalten Sie in wenigen Minuten ein pfändungssicheres und sofort nutzbares Konto im Ausland, bei dem die Menüführung aber auf Deutsch ist. Die Kreditkarte ist meist innerhalb einer Woche bei Ihnen und Sie können diese wie gewohnt benutzen. Das Konto ist auch nicht teuer und kann oftmals sogar ohne Grundgebühr geführt werden. Als Experte durch eigene Erfahrung stehe ich Ihnen gern bei sämtlichen Fragen zum P-Konto, dem Freibetrag und Ihren Möglichkeiten durch ein Auslandskonto zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich noch heute und lassen Sie sich umfassend und individuell beraten!