Die Lohnpfändung, auch Gehaltspfändung genannt, ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Hierbei zahlt der Arbeitgeber des Schuldners einen bestimmten Teil von dessen Gehalt direkt an den Gläubiger. Sie ist in den §§ 850 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt und ermöglicht es Gläubigern, offene Forderungen durchzusetzen.
Voraussetzungen für eine Lohnpfändung
Wie andere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen setzt eine Lohnpfändung einen vollstreckbaren Titel voraus. Mithilfe dieses Titels beantragt der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Vollstreckungsgericht. Dieser Beschluss wird dem Schuldner und seinem Arbeitgeber zugestellt. Der Arbeitgeber ist als sogenannter Drittschuldner verpflichtet, Teile des Gehalts direkt an den Gläubiger zu überweisen.
Ablauf einer Lohnpfändung
Der Arbeitgeber muss gemäß § 840 ZPO zunächst eine Drittschuldnererklärung abgeben. In dieser erklärt er dem Gläubiger, ob er bereit ist, den pfändbaren Teil des Lohns abzuführen, und informiert über eventuell bestehende weitere Pfändungen. Sobald keine Hindernisse mehr bestehen, führt der Arbeitgeber den pfändbaren Anteil des Gehalts an den Gläubiger ab. Dabei ist er verpflichtet, die genaue Höhe des pfändbaren Betrags selbst zu berechnen.
Wie hoch ist der pfändbare Lohn?
Die Höhe des pfändbaren Arbeitseinkommens richtet sich nach der Pfändungsfreigrenze. Diese ist in § 850c ZPO geregelt und sorgt dafür, dass der Schuldner nicht unter dem Existenzminimum lebt. Die Freigrenze variiert je nach Nettoeinkommen und Unterhaltspflichten. Die genaue Höhe kann in der regelmäßig aktualisierten Pfändungstabelle nachgelesen werden.
Bestimmte Einkünfte wie Weihnachts- oder Urlaubsgelder sind gemäß § 850a ZPO bis zu einer bestimmten Höhe unpfändbar. Andere Einkünfte, etwa eine Waisenrente, sind gemäß § 850b ZPO nur bedingt pfändbar.
Negative Folgen einer Lohnpfändung
Eine Lohnpfändung kann für Schuldner negative Folgen haben. Neben dem finanziellen Druck drohen auch soziale Benachteiligungen, etwa durch Kollegen oder Arbeitgeber. In manchen Fällen führt dies sogar zu einem Verlust des Arbeitsplatzes.
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