Was ist ein Basiskonto?

Was ist ein Basiskonto?

Seit dem Inkrafttreten des Zahlungskontengesetzes (ZKG) am 19. Juni 2016 steht jedem Verbraucher mit einem Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union das Recht zu, ein Basiskonto zu eröffnen. Diese besondere Kontovariante zeichnet sich durch einen erweiterten Verbraucherschutz aus und ermöglicht die Eröffnung ohne Bonitätsprüfung. Welche weiteren Vorteile Ihnen ein Basis Konto bietet, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Die Merkmale eines Basiskontos

Das Basiskonto kann ähnlich wie ein Girokonto genutzt werden, unterliegt aber besonderen Schutzbestimmungen. Bei diesem Zahlungskonto können die Banken nicht willkürlich entscheiden, welche Kunden sie ablehnen wollen. Sie dürfen nur angemessene Gebühren verlangen und die Kündigungsmöglichkeiten sind stark eingeschränkt. Um in den Genuss dieser Regelungen zu kommen, ist es notwendig, bei der Kontoeröffnung ausdrücklich ein Basiskonto zu beantragen oder mit der Bank eine klare Vereinbarung zu treffen, dass ein Basiskonto geführt werden soll.

Allerdings ist das Kreditinstitut nicht verpflichtet, einen Dispositionskredit einzuräumen. Das bedeutet, dass Sie nicht in eine Schuldenfalle geraten können, wenn Sie mehr Geld abheben oder per Überweisung transferieren, als auf dem Konto vorhanden ist.

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Wer zu den Anspruchsberechtigten zählt

Jeder Verbraucher mit legalem Aufenthalt in der Europäischen Union hat das Recht, einen Basiskontovertrag abzuschließen. Diese Regelung erstreckt sich auch auf Menschen ohne festen Wohnsitz sowie auf Asylsuchende. Auch Verbraucher ohne Aufenthaltserlaubnis, die allerdings aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht abschiebbar sind, haben diesen Anspruch.

Um das Konto zu eröffnen, ist lediglich die Angabe einer postalischen Adresse erforderlich. Das bedeutet, dass eine Erreichbarkeit durch Familienmitglieder, Freunde oder eine Beratungsstelle ausreichend ist. Eine offizielle Wohnadresse im Sinne des Meldewesens ist dabei nicht zwingend notwendig.

Basiskonto – auch als Pfändungsschutzkonto möglich

Ein Basiskonto kann bei Bedarf auch als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) betrieben werden. Hierbei handelt es sich um ein Zahlungskonto, welches speziellen Schutz des Kontoguthabens vor Pfändungen bietet. Bei einer Gläubigerpfändung bleibt das Konto zugänglich, und der Kunde, der von der Pfändung betroffen ist, kann weiterhin über die nicht pfändbaren Beträge verfügen und am unbaren Zahlungsverkehr teilnehmen.

Ein P-Konto ist ausschließlich als Einzelkonto zu führen und nicht als Gemeinschaftskonto verfügbar. Zudem ist es jedem Verbraucher erlaubt, nur ein einziges P-Konto zu eröffnen.

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Die Gefahren eines neuen Lastenausgleichs

Die möglichen Risiken eines erneuten Lastenausgleichs könnten gravierende Auswirkungen auf viele Immobilieneigentümer in Deutschland haben. Eine Studie hat ergeben, dass vor allem diejenigen, die Immobilien mit eingetragener Grundschuld besitzen, besonders gefährdet sind. Im schlimmsten Fall könnten sie durch eine solche Regelung mit einer Zwangsvollstreckung konfrontiert werden.

Solch eine Entwicklung wäre nicht nur eine Bedrohung für die Besitzverhältnisse und die Sicherheit des Eigentums selbst, sondern könnte auch zu signifikanten finanziellen Verlusten für die Eigentümer führen. Ein Haus oder eine Wohnung stellt für viele Menschen die bedeutendste finanzielle Investition ihres Lebens dar. Eine Zwangsvollstreckung oder ein erheblicher Wertverlust dieser Investition könnte somit das finanzielle Fundament vieler Familien ins Wanken bringen.

Was sind die Vorteile eines Basiskontos?

Das Basiskonto präsentiert vor allem die Option, ein Konto ohne Schufa-Abfrage zu eröffnen, was Ihnen möglicherweise auf zwei Arten zugutekommt. Einerseits brauchen Sie sich über existierende Schufa-Einträge keine Gedanken zu machen, und andererseits ist eine Ablehnung Ihres Antrags aufgrund mangelnder Bonität ausgeschlossen. Jede Anfrage bei der Schufa, sei es für ein Girokonto oder eine Kreditkarte, zieht normalerweise eine negative Beeinflussung der Bonität nach sich. Bei einem Basiskonto entfällt dieser Nachteil.

Ein zusätzlicher bedeutsamer Pluspunkt des Basiskontos liegt darin, dass für seine Eröffnung keine feste Anstellung erforderlich ist. Dies ermöglicht auch Arbeitslosen, Empfängern von Bürgergeld oder älteren Menschen ohne substantielle Rente die Möglichkeit, ein Girokonto ins Leben zu rufen. Eine Option, die vor den gesetzlichen Bestimmungen oft nicht realisierbar war.

Das Wegfallen der Notwendigkeit eines festen Jobs oder Wohnsitzes durchbricht einen Teufelskreis. In Deutschland gestaltet sich die Jobsuche ohne ein vorhandenes Konto als ausgesprochen schwierig, ebenso wie die Suche nach einer Wohnung. Gleichzeitig war es in der Vergangenheit oft unerreichbar, ein Konto ohne festen Wohnsitz und Job zu eröffnen. Wer nun zumindest über ein Basiskonto verfügt, dem wird die Suche nach Wohnung und Arbeit erleichtert. Dies ermöglicht nach einem Rückschlag im Leben den Wiedereintritt in den regulären gesellschaftlichen Alltag.

Ebenso erleichternd für den Weg zurück in geregelte Verhältnisse kann eine professionelle Schuldnerberatung wirken. Die Schuldberatungsstelle Weg-Adresse stellt einen adäquaten Anlaufpunkt für Privatpersonen oder Selbstständige dar, die sich in einer finanziellen Notsituation befinden und dringend nach einer Lösung suchen.

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Was bei der Beantragung zu beachten ist

Alle Banken, die Verbrauchern Zahlungskonten zur Verfügung stellen, sind grundsätzlich verpflichtet, auch Basiskonten anzubieten und entsprechende Antragsformulare bereitzustellen. Gesetzlich ist die Bank dazu angehalten, die Antragstelleridentität zu prüfen. Daher ist für den Antrag zur Eröffnung eines Basiskontos ein Identifikationsdokument notwendig; das bedeutet, Sie müssen sich mit einem offiziellen Dokument ausweisen.

Sollte Ihr Antrag unberechtigterweise abgewiesen werden, stehen Ihnen drei Optionen offen, um dagegen vorzugehen. Sie haben die Möglichkeit, ein Verwaltungsverfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu initiieren, vor den Zivilgerichten Klage auf Eröffnung eines Basiskontos zu erheben oder sich an die berechtigte Verbraucherschlichtungsstelle zu wenden.

Wann dürfen Banken einen Antrag ablehnen?

Nur unter bestimmten Voraussetzungen darf die Bank den Abschluss eines Basiskontovertrags ablehnen. Eine Ablehnung ist insbesondere dann möglich, wenn Antragsteller bereits Zugang zu einem Zahlungskonto bei einem anderen Kreditinstitut in Deutschland haben und dieses aktiv nutzen können.

Eine Verweigerung der Kontoeröffnung kann zudem dann stattfinden, wenn der Antragsteller in den vergangenen drei Jahren aufgrund einer vorsätzlichen Tat im Sinne der Strafgesetze gegen die Bank, ihre Angestellten oder Kunden rechtskräftig verurteilt wurde. Auch wenn der Antragsteller bereits ein Basiskonto bei der Bank innehatte und dieser Vertrag aufgrund von Zahlungsverzug oder einer Nutzung des Kontos für unerlaubte Zwecke rechtmäßig von der Bank gekündigt wurde, ist eine Ablehnung möglich.

Ein weiterer Ablehnungsgrund liegt vor, wenn durch die Aufnahme und Pflege einer Geschäftsbeziehung mit dem Antragsteller die Bank gegen ihre allgemeinen Sorgfaltspflichten aus dem Kreditwesengesetz und dem Geldwäschegesetz verstoßen würde oder bei einer Ablehnungsbegründung ihre Verschwiegenheitspflichten verletzt werden würden.

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