Der Notlagentarif ist ein spezieller Tarif in der privaten Krankenversicherung, der für Versicherte entwickelt wurde, die über längere Zeit ihre Beiträge nicht zahlen konnten. Dieser Tarif wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass Menschen in finanziellen Schwierigkeiten nicht komplett ohne Versicherungsschutz bleiben und weiterhin eine grundlegende medizinische Versorgung erhalten. Der Notlagentarif bietet jedoch nur stark eingeschränkte Leistungen, die sich in der Regel auf die Behandlung von akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen sowie auf notwendige Behandlungen während einer Schwangerschaft oder Mutterschaft beschränken. Routineuntersuchungen oder Zahnbehandlungen werden in diesem Tarif in der Regel nicht abgedeckt. Die Beiträge im Notlagentarif sind im Vergleich zu den regulären Tarifen deutlich reduziert, da der Leistungsumfang stark eingeschränkt ist. Dadurch sollen Versicherte entlastet werden, die ihre laufenden Beitragszahlungen nicht mehr leisten können, und es soll verhindert werden, dass sich die Beitragsschulden weiter anhäufen.
In den Notlagentarif wird man in der Regel automatisch eingestuft, wenn man länger als zwei Monate mit den Beitragszahlungen im Rückstand ist. Es handelt sich also um eine Art Übergangslösung für Versicherte, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Sobald die Beitragsschulden beglichen wurden, kann der Versicherte wieder in einen regulären Tarif wechseln. Der Notlagentarif dient damit als Schutzmechanismus, um sicherzustellen, dass auch in schwierigen finanziellen Situationen zumindest die dringendsten medizinischen Leistungen erbracht werden können. Ziel ist es, den Versicherten eine finanzielle Entlastung zu bieten, ohne ihnen den Versicherungsschutz vollständig zu entziehen.