Das Vermögensverzeichnis ist ein Dokument, das alle relevanten Angaben enthält, die ein Schuldner im Rahmen der Vermögensauskunft gegenüber einem Gerichtsvollzieher machen muss. Diese Maßnahme ist eine Form der Zwangsvollstreckung und dient dazu, dem Gläubiger detaillierte Informationen über die finanzielle Situation des Schuldners zu verschaffen. Der Schuldner ist dabei gesetzlich verpflichtet, dem Gerichtsvollzieher umfassend Auskunft über sein gesamtes Vermögen zu geben. Diese Pflicht zur Offenlegung ist in § 802c der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.
Im Vermögensverzeichnis werden verschiedene Vermögenswerte des Schuldners aufgeführt. Dazu gehören das Arbeitseinkommen, Bankguthaben, Immobilien, Fahrzeuge sowie alle anderen relevanten Vermögensgegenstände, die der Schuldner besitzt. Selbst kleinere Beträge an Bargeld, die der Schuldner bei sich trägt, werden genau erfasst. Ziel ist es, ein vollständiges Bild der finanziellen Situation des Schuldners zu erstellen, um dem Gläubiger die Möglichkeit zu geben, auf bestimmte Vermögenswerte im Rahmen der Zwangsvollstreckung zuzugreifen.
Nachdem das Vermögensverzeichnis erstellt wurde, erhält der Gläubiger eine Kopie davon. Mit diesen Informationen kann der Gläubiger entscheiden, ob und welche weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Hat der Schuldner beispielsweise ein regelmäßiges Einkommen, könnte eine Lohnpfändung eine sinnvolle Option für den Gläubiger sein. Auf diese Weise kann der Gläubiger versuchen, seine Forderungen gegen den Schuldner zu befriedigen.
Das Vermögensverzeichnis wird nach der Abgabe zentral gespeichert. Verschiedene Behörden, wie Finanzämter oder Sozialversicherungsstellen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff auf dieses Verzeichnis. Diese Einsicht kann sowohl zur Durchsetzung von Forderungen als auch zur Strafverfolgung genutzt werden. Laut § 802k Abs. 1 Satz 3 ZPO muss das Vermögensverzeichnis nach Ablauf von zwei Jahren gelöscht werden, sofern keine neuen Maßnahmen eingeleitet werden.
Sollten Sie weitere Fragen rund um das Thema Schulden und Vermögensverzeichnisse haben, können Sie sich an Herrn Engel wenden. Auch wenn er kein Rechtsanwalt ist und keine rechtliche Beratung anbieten darf, kann er aufgrund seiner eigenen Erfahrungen viele hilfreiche und unkomplizierte Lösungswege aufzeigen, die Ihnen in Ihrer finanziellen Situation weiterhelfen können.