Schulden bei Versandhäusern, insbesondere Amazon

Schulden bei Versandhäusern, insbesondere Amazon

Auch Schulden bei Versandhäusern wie Amazon unterliegen der Verjährung. Rechtsgrundlage für die Verjährung von derartigen Forderungen sind die §§ 194 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Schulden

Normale Verjährungsfrist Für Schulden bei Versandhäusern

Schulden bei Versandhäusern beruhen in der Regel auf einem Kaufvertrag gemäß § 433 BGB. Für diese Art von Verträgen gibt es keine gesonderte Verjährungsfrist. Gemäß § 195 BGB gilt daher die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren.

Beginn und Ende der Verjährungsfrist

Beginn der Frist ist gemäß § 199 Abs. 1 BGB der Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstand. Beim Kauf einer Sache bei Amazon im Frühjahr 2020 beginnt die Verjährungsfrist daher am 01. Januar 2021. Sie endet dementsprechend mit Ablauf des 31. Dezember 2023.

Längere Verjährungsfrist bei gerichtlicher Geltendmachung

In bestimmten Fällen verlängert sich die Verjährungsfrist auf dreißig Jahre. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Versandhändler seine Ansprüche vor Gericht geltend macht und einen vollstreckbaren Titel erwirkt. Rechtsgrundlage hierfür ist § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB.

Weitere Informationen zum Thema Schulden

Bei Problemen mit Schulden aller Art wenden Sie sich vertrauensvoll an Herrn Engel. Er arbeitet nicht als Rechtsanwalt und betreibt keine Rechtsberatung. Herr Engel ist jedoch Experte aus eigener Erfahrung und zeigt Ihnen einfache Lösungswege auf.

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