Die Nachlassinsolvenz ist ein rechtliches Verfahren, das entstehen kann, wenn ein Erbe angenommen wurde und sich später herausstellt, dass das Erbe mit Schulden belastet ist. Sobald man ein Erbe antritt, übernimmt man nicht nur das Vermögen des Verstorbenen, sondern auch seine Verbindlichkeiten. Der Erbe haftet somit grundsätzlich mit seinem eigenen Vermögen für die Schulden des Erblassers, es sei denn, er schlägt das Erbe innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls aus.
Hat der Erbe diese Frist zur Ausschlagung des Erbes jedoch versäumt, bleibt ihm die Möglichkeit, eine Nachlassinsolvenz zu beantragen. Durch diesen Antrag wird die Haftung des Erben auf den Nachlass beschränkt, was bedeutet, dass das eigene Vermögen des Erben nicht zur Begleichung der Schulden herangezogen wird. Nur der Nachlass selbst – also das geerbte Vermögen – wird zur Befriedigung der Gläubiger verwendet. Dies kann eine erhebliche Entlastung für den Erben darstellen, insbesondere wenn der Nachlass überschuldet ist.
Es ist wichtig, den Antrag auf Nachlassinsolvenz schnellstmöglich zu stellen, da er bei zu großer Verzögerung möglicherweise nicht mehr angenommen wird. Die rechtzeitige Beantragung schützt den Erben davor, persönlich für die Schulden des Erblassers in Anspruch genommen zu werden.
Falls der Nachlass nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken oder die Schulden zu tilgen, kann der Erbe auch die sogenannte „Dürftigkeitseinrede“ geltend machen. Durch diese Einrede wird das Verfahren vereinfacht, indem der Erbe lediglich die Nachlassgegenstände an die Gläubiger herausgeben muss, ohne selbst weiter in die Haftung zu geraten.
Die Nachlassinsolvenz ist also ein wichtiger Schutzmechanismus für Erben, der sicherstellt, dass sie nicht unverschuldet in finanzielle Not geraten, wenn sie ein verschuldetes Erbe antreten.