Die Mithaftung ist ein rechtlicher Begriff, der häufig in Zusammenhang mit finanziellen Verpflichtungen und Verträgen auftaucht. Besonders relevant wird die Mithaftung, wenn mehrere Personen für eine Schuld verantwortlich gemacht werden können. In vielen Fällen bezieht sich die Mithaftung auf Bürgen oder Ehegatten. Wenn ein Bürge beispielsweise für einen Kredit mitunterschreibt, übernimmt er im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners die Verantwortung für die Rückzahlung. Das bedeutet, dass der Bürge für die gesamte Schuld haftet, genauso wie der Hauptschuldner. Dies wird auch als Gesamtschuldnerschaft bezeichnet.
Besonders in Ehen kann die Mithaftung eine wichtige Rolle spielen. Hier greift sie oft durch die sogenannte Schlüsselgewalt. Diese besagt, dass ein Ehegatte für alltägliche Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs mithaftet, auch wenn er den Vertrag nicht persönlich abgeschlossen hat. Beispielsweise könnte dies bei größeren Anschaffungen für den Haushalt oder laufenden Kosten wie Miete und Strom gelten.
Die Mithaftung ist eine wichtige Absicherung für Gläubiger, da sie ihre Chancen erhöht, im Falle von Zahlungsausfällen dennoch ihr Geld zu erhalten. Für Bürgen und Ehegatten bedeutet dies jedoch ein erhöhtes finanzielles Risiko, weshalb man vor der Unterzeichnung eines Vertrages die rechtlichen und finanziellen Folgen genau abwägen sollte.