Die Mithaftung bezieht meist Bürgen oder Ehegatten ein. Es geht um die Gesamtschuldnerschaft, wenn der Bürge unterschrieben hat, ebenso der Ehegatte. Und bei Paare ist die Mithaftung auch dann in Anspruch zu nehmen, wenn im Rahmen der Schlüsselgewalt für Geschäfte die Deckung des Lebensbedarfs mitverpflichtet wurde.
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Die Stundung von Schulden ist gar nicht so schwer zu bewältigen. Als erstes sollten Sie alle Schulden notieren. Sortieren Sie diese nach Höhe
Viele Schuldner meiden den Gang zum Briefkasten, weil dort wieder neue Briefe der Gläubiger zu finden sein könnten. Aber doch muss man sich um seine