Bei der Mahnung erinnert der Gläubiger den Schuldner daran, eine bestimmte Forderung zu begleichen. Es handelt sich um einen Begriff aus dem Privatrecht, welche also Forderungen zwischen Unternehmern oder Privatpersonen betrifft. Ihre Details sind im Einzelnen nicht gesetzlich geregelt.
Voraussetzungen
Eine Mahnung ist nur wirksam, wenn die gemahnte Forderung bereits fällig ist. Dies ist beispielsweise relevant, wenn die Parteien ein bestimmtes Datum für die Leistung vereinbaren. Erfolgt die Mahnung vor diesem Datum, ist sie ungültig.
Dabei ist eine bestimmte Form nicht vorgesehen oder vorgeschrieben. Grundsätzlich ist daher auch eine mündliche Mahnung denkbar. Erforderlich ist lediglich, dass der Gläubiger den Schuldner bezüglich einer ganz bestimmten Forderung eindeutig zur Zahlung auffordert. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 10.03.1998, Az.: X ZR 70/96.
Keine Mahnung ist jedoch die Bitte des Gläubigers mitzuteilen, wann mit der Leistung zu rechnen ist. Dass der Gläubiger die Mahnung als solche bezeichnet, ist grundsätzlich nicht erforderlich. Entscheidend ist regelmäßig der Inhalt der Erklärung.
Die Mahnung hat alle relevanten Details der Forderung zu enthalten. Hierzu gehören beispielsweise die genaue Bezeichnung der Forderung und die exakte Angabe der Höhe. Ist etwa eine zu niedrige Summe angegeben, wird sich rechtlich gesehen nur auf diesen Betrag bezogen.
Folgen von Mahnungen
Mahnungen führen in der Regel dazu, dass der Schuldner in Verzug gerät. Dies ergibt sich aus § 286 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dadurch entstehen dem Schuldner verschiedene Nachteile. So ist er etwa verpflichtet, eventuelle Kosten eines Inkassounternehmens zu tragen. Darüber hinaus zahlt er mit Beginn des Verzuges Zinsen auf die Forderung. Dies ergibt sich aus § 288 Abs. 1 S. 1 BGB.
Weiterführende Informationen
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen zur Mahnung und generell zum Thema Schulden vertrauensvoll an Herrn Engel. Er ist nicht als Rechtsanwalt tätig und betreibt keinerlei Rechtsberatung. Durch sein großes Praxiswissen ist er jedoch in der Lage, Ihnen vielfältige und unkomplizierte Lösungswege aufzuzeigen.