Mahnbescheid: Widerspruch einlegen

Mahnbescheid: Widerspruch einlegen

Ein Mahnbescheid löst bei vielen Menschen eine große Unsicherheit aus. Dabei ist nicht jeder Mahnbescheid unbedingt berechtigt und Sie haben durchaus die Möglichkeit, gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einzulegen und somit eine drohende Pfändung abzuwenden. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie hier.

Was ist ein Mahnbescheid?

Einfach erklärt handelt es sich bei einem Mahnbescheid um ein gerichtliches Schreiben, welches der Gläubiger einem Schuldner mittels Postzustellung zukommen lässt.

Zudem ist ein Mahnbescheid die Voraussetzung für einen Vollstreckungsbescheid. Der Vollstreckungsbescheid ermöglicht dem Gläubiger die zwangsweise Durchsetzung seiner Forderungen.

Wie kann ich einem Mahnbescheid widersprechen?

Erhalten Sie von einem Gericht einen Mahnbescheid, können Sie dagegen Widerspruch einlegen, solange der Gläubiger noch nicht über einen  Vollstreckungsbescheid verfügt hat. Ein verspäteter Widerspruch wird laut § 694 ZPO als Einspruch behandelt.

Mahnbescheid

Hilfe für den Widerspruch beim Mahnbescheid

In vielen Fällen fühlen sich Menschen in solchen Situationen überfordert und verpassen dadurch wichtige Fristen oder aber die Möglichkeiten, sich gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid zu wehren. In diesen Momenten sind wir da und unterstützen Sie mit unseren umfangeichen Erfahrungen.

Wann kann ich Widerspruch gegen Mahnbescheid?

Im Grunde können Sie einem Mahnbescheid in jedem Fall widersprechen, es sei denn:

  • Sie haben mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbart und der Gläubiger möchte sich mit dem Mahnbescheid gegen die 3-jährige Verjährungsfrist mittels eines gerichtlichen Mahnverfahrens absichern.
  • Zwischen Ihnen und dem Gläubiger besteht ein Vertrag mit einer Zahlungsfrist und Sie haben sich nicht an diese gehalten bzw. Ihre Zahlungen nicht fristgerecht geleistet.

Welche Fristen muss ich für den Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einhalten?

Nachdem Sie einen Mahnbescheid erhalten haben, lässt Ihnen der Gesetzgeber 2 Wochen Zeit, um einen Widerspruch einzulegen oder aber die Forderung zu begleichen.

Entscheiden für den Beginn der Frist ist das Datum der Zustellung, welches vom Zusteller auf dem Briefumschlag vermerkt wird. Entgegen der allgemeinen Annahmen spielt es für den Fristbeginn keine Rolle, ob Sie persönlich den Brief erst später geöffnet oder gelesen haben.

So gehen Sie vor bei einem Widerspruch gegen Mahnbescheid

In der Regel enthält der Mahnbescheid einen amtlichen Vordruck, welchen Sie für Ihren Widerspruch verwenden können. Somit müssen Sie Ihren Widerspruch nicht selbst schreiben, sondern nur das beiliegende Formular ausfüllen.

Sie könnten aber auch selbst einen formlosen Widerspruch schreiben. Allerdings sorgt die Verwendung des Vordrucks üblicherweise für eine rasche Bearbeitung des Widerspruchs durch das Mahngericht.

Wie fülle ich das Widerspruchs-Formular korrekt aus?

Im Vordruck für den Mahnbescheid sind bereits einige Angaben enthalten:

  • Datum und Geschäftszeichen des Amtsgerichts
  • Angaben zum Gläubiger
  • Angaben zu Ihrer Person unter dem Punkt „Antragsgegner“

Außerdem haben Sie die Möglichkeit einen Prozessbevollmächtigten (unter „Prozessbevollmächtigten des Antragsgegners“) zu benennen.

Zum Abschluss setzen Sie ein Kreuz im Auswahlkästchen:

  • „Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt“

und unterschreiben das Formular.

Eine Begründung zum Widerspruch gegen Mahnbescheid ist zu diesem Zeitpunkt gegenüber dem Gericht nicht notwendig.

Kosten für Widerspruch gegen Mahnbescheid

Legen Sie gegen einen Mahnbescheid Widerspruch ein, entstehen Ihnen keine Kosten.

Mahnbescheid widersprechen: Was passiert dann?

Hat Ihr Widerspruch fristgerecht stattgefunden, informiert das Gericht den Gläubiger über dessen Eingang und teilt diesem gleichzeitig die Höhe der Kosten eines streitigen Verfahrens mit.

Das Mahnverfahren an sich gilt mit dem Eingang Ihres Widerspruchs als abgeschlossen. Ein Vollstreckungsbescheid kann in diesem Fall nicht ergehen. Der Gläubiger hat jedoch die Möglichkeit, weitere Gerichtskosten einzuzahlen und somit ein streitiges Klageverfahren einzuleiten.

Wie kann ich ein Mahnverfahren ganz einfach verhindern?

Voraussetzung für das Mahnverfahren und die daraus folgenden Konsequenzen ist die Zustellbarkeit des Mahnbescheids. Ist diese nicht möglich, endet das Mahnverfahren.

Es gibt einfache Mittel und Wege, die ordnungsgemäße Zustellzug des Mahnbescheides zu verhindern. Wir zeigen Ihnen gerne, wie das genau funktioniert.

 

 

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