Mahnbescheid: Was ist das?

Mahnbescheid: Was ist das?

Der Mahnbescheid ist ein gerichtlich verfasstes Schreiben. Es wird dem Schuldner vom Gläubiger per Postzustellungsurkunde zugeschickt

Mahnbescheid

Voraussetzung für Vollstreckungsbescheid

Ein Mahnbescheid ist zudem die Voraussetzung für einen Vollstreckungsbescheid, mit welchem in der Regel eine Geldforderung per Gerichtsvollzieher beigetrieben wird.

Beantragung Mahnbescheid

Heutzutage ist die Beantragung eines Mahnbescheids sehr einfach und funktioniert auch online. Dazu wird im Internet ein Online-Mahnantrag an das örtlich zuständige Gericht gestellt. In der Regel handelt es sich dabei um das Mahngericht des Bundeslandes, in welchem der/ die Antragsteller*In seinen Sitz hat.

 Die Mahnbescheid Wirkung

Der Bescheid stellt die Forderung des Gläubigers fest und macht diese vollstreckbar. Dazu ist es allerdings notwendig, innerhalb von 6 Monaten nach Zustellung des Mahnbescheids der Vollstreckungsbescheid beantragt wird. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist eine Vollstreckung nicht möglich.

Ablauf des Mahnverfahrens

Wurde der Mahnbescheid erfolgreich zugestellt, wird der Antragsteller – in diesem Fall der Gläubiger – darüber benachrichtigt.

Dem Schuldner bleiben nunmehr 14 Tage Zeit, um schriftlich gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen und diesen an das zuständige Mahngericht zu versenden.

Der Widerspruch des Schuldners gibt dem Gläubiger allerdings die Möglichkeit, das Mahnverfahren in ein Klageverfahren überzuleiten. Somit ist ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid nur bei begründetem Zweifel an dessen Korrektheit sinnvoll.

Verzichtet der Schuldner auf die Möglichkeit des Widerspruchs, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beim Gericht beantragen. Dieser stellt einen gerichtlichen Schuldtitel dar, mit dem es dem Gläubiger ermöglicht wird, innerhalb der Verjährungsfrist von 30 Jahren Pfändungsmaßnahmen gegen den Schuldner einzuleiten.

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