Bei dem Begriff der Person ist in rechtlicher Hinsicht zwischen der sogenannten natürlichen Person und der juristischen Person zu unterscheiden. Natürliche Personen sind alle Menschen, wohingegen juristische Personen keine real existierenden Personen sind sondern beispielsweise , also keine Mensch ist. Zu ihnen gehören beispielsweise Unternehmen wie eine GmbH, eine Aktiengesellschaft oder auch Stiftungen und Handwerkskammern.
Eine juristische Person ist daher keine Person im eigentlichen Sinne, sondern ein von Menschen erschaffenes Rechtssubjekt. Dieses ist ähnlich wie eine „normale“ Person zu behandeln. Demnach ist sie ähnlich wie ein Mensch, Trägerin von Rechten und Pflichten. Sie ist beispielsweise in der Lage, Eigentümerin eines Grundstücks zu sein oder sich zum Schadensersatz zu verpflichten.
Anwendungsbereich der juristischen Person
Der Begriff stammt aus dem Privatrecht. Dieses Rechtsgebiet beschäftigt sich mit den Beziehungen zwischen Privatpersonen oder Unternehmern. Er dient hauptsächlich dazu, real existierende Menschen, also natürliche Personen, von anderen Rechtsformen abzugrenzen. Ein Beispiel hierfür sind die Begriffe Verbraucher und Unternehmer. Hierbei schließen Personen entweder aus privaten oder aus beruflichen Gründen einen Vertrag ab. Als Verbraucher kommen gemäß § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nur natürliche Personen, also Menschen, in Betracht. Bei der Bezeichnung Unternehmer sind gemäß § 14 BGB jedoch auch juristische Personen erfasst.
Arten
Es gibt viele verschiedene Arten von juristischen Personen, welche sich grundsätzlich in diejenigen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts unterteilen lassen.
Im Privatrecht
Zu den juristischen Personen des Privatrechts zählen die sogenannten Personenvereinigungen. Hierunter fallen beispielsweise Vereine oder Stiftungen, eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft.
Juristische Personen im öffentlichen Recht
Das öffentliche Recht beschäftigt sich grundsätzlich mit den Beziehungen zwischen Privatpersonen oder Unternehmern mit Behörden. Hier gibt es zahlreiche Unterschiede: Von der Rechtsanwaltskammer über die Jagdgenossenschaft bis zur ganzen Stadt oder Gemeinde. Auch bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten handelt es sich um juristische Personen, die eigene Rechte und Pflichten besitzen.
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