Der Freigabeantrag wird beim Vollstreckungsgericht eingereicht. Mit ihm kann man dafür sorgen, dass man über einen pfändungsfreien Betrag verfügen kann, wenn eine Pfändung erfolgt. Wenn man innerhalb von 14 Tagen diesen gesonderten Antrag nicht stellt, ist der Pfändungsschutz nicht für den aktuellen Fall gegeben. Die Bank wird in dem Fall das gesamte Guthaben an den Gläubiger auszahlen. Wenn man dadurch kein Geld für den Lebensunterhalt hat, muss man zur Not zum Amt und dort Gelder beantragen.
Der Freigabeantrag ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass Betroffene auch im Falle einer Kontopfändung weiterhin über einen pfändungsfreien Betrag verfügen können. Wird eine Pfändung auf das Konto verhängt, hat der Schuldner in der Regel nur 14 Tage Zeit, um den Freigabeantrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht einzureichen. Diese Frist ist äußerst wichtig, da ohne einen solchen Antrag der Pfändungsschutz nicht greift. Das bedeutet, dass die Bank das gesamte Guthaben – bis zur Höhe der Forderung – an den Gläubiger überweisen kann, auch wenn dies den Schuldner in eine existenzielle Notlage bringt.
Der Freigabeantrag dient dazu, das Existenzminimum zu sichern. Mit ihm wird ein bestimmter Betrag festgelegt, über den der Schuldner trotz der Pfändung verfügen darf. Dieser Betrag orientiert sich an den gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen und kann durch besondere Umstände wie Unterhaltsverpflichtungen oder außergewöhnliche Belastungen erhöht werden. Das Gericht prüft den Antrag und entscheidet, welchen Teil des Einkommens oder Guthabens der Schuldner behalten darf, um grundlegende Ausgaben wie Miete, Lebensmittel oder andere notwendige Kosten zu decken.
Wird der Freigabeantrag nicht rechtzeitig gestellt oder abgelehnt, bleibt dem Schuldner oft nichts anderes übrig, als sich an das Sozialamt zu wenden, um dort vorübergehende Unterstützung zu beantragen. Das Amt kann in Härtefällen finanzielle Hilfen gewähren, die allerdings meist nicht ausreichen, um den gesamten Lebensunterhalt zu bestreiten. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig über den Freigabeantrag zu informieren und ihn rechtzeitig einzureichen. So kann verhindert werden, dass der Schuldner durch eine Kontopfändung völlig mittellos wird.