Der Forderungsübergang ist auch als Zession bekannt. Hier wird eine Forderung von einem Gläubiger auf einen neuen Gläubiger übertragen. Das heißt, bei einem Kredit würde der Schuldner seine Lohnansprüche wie Sonderzahlungen an die Bank abtreten. Auch Anspruche von Provisionen, von Sozialleistungen und mehr, können in dem Fall abgetreten werden. Unpfändbare Ansprüche können aber nicht oder nur teilweise abgetreten werden. .Auch Forderungen an das Inkassobüro können abgetreten werden.
Der Forderungsübergang kann für Schuldner oftmals zu Verwirrung führen, da plötzlich ein neuer Gläubiger Ansprüche geltend macht. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Schuldner immer schriftlich darüber informiert werden, wenn ein Forderungsübergang stattgefunden hat. In dem Schreiben müssen die Höhe der Forderung, der neue Gläubiger und die Kontaktdaten genau angegeben werden. So kann sich der Schuldner mit eventuellen Rückfragen oder bei Unklarheiten direkt an den neuen Forderungsinhaber wenden.
In der Praxis wird der Forderungsübergang häufig genutzt, um die Risiken für den ursprünglichen Gläubiger zu minimieren. Vor allem Inkassobüros sind auf den Ankauf solcher Forderungen spezialisiert und übernehmen damit auch das Risiko, dass die Forderungen möglicherweise nicht vollständig eintreibbar sind. Für Schuldner bedeutet dies, dass sie sich auf einen neuen Ansprechpartner einstellen müssen, der möglicherweise andere Bedingungen oder Zahlungsmodalitäten anbietet.
Der Forderungsübergang ist somit ein gängiges Mittel im Forderungsmanagement, das sowohl für Gläubiger als auch für Schuldner Konsequenzen haben kann. Schuldner sollten bei einer Zession stets prüfen, ob der neue Gläubiger tatsächlich berechtigt ist, die Forderungen einzutreiben, und sich bei Unklarheiten rechtlich beraten lassen.