Die zivilrechtliche Feststellungsklage ist ein Rechtsmittel, das dazu dient, vor Gericht bestimmte Rechtsverhältnisse oder die Echtheit beziehungsweise Unechtheit von Urkunden zu klären. Sie wird erhoben, wenn es Streit über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses gibt und eine gerichtliche Klärung erforderlich ist. Beispielsweise kann ein Kläger mithilfe der Feststellungsklage feststellen lassen, dass ein bestimmtes Vertragsverhältnis besteht oder eben nicht besteht. In Fällen, in denen es um die Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Urkunde geht, wird das Gericht darüber entscheiden, ob die Urkunde rechtskräftig ist oder nicht.
Auch im Verwaltungsrecht spielt die Feststellungsklage eine bedeutende Rolle. Hier wird sie verwendet, um das Bestehen oder Nichtbestehen von öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen oder die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts festzustellen. Dies ist besonders relevant, wenn ein Bürger oder Unternehmen die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts infrage stellt oder die Klärung eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses benötigt wird.
Die Feststellungsklage kann sowohl als positive Feststellungsklage als auch als negative Feststellungsklage erhoben werden. Bei der positiven Feststellungsklage geht es darum, das Bestehen eines Rechtsverhältnisses zu bestätigen, während die negative Feststellungsklage darauf abzielt, das Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses festzustellen. In beiden Fällen ist es erforderlich, dass der Kläger ein rechtliches Interesse an der Feststellung hat, das sogenannte Feststellungsinteresse. Dieses Interesse muss vor Gericht nachgewiesen werden, da eine Klage nur dann zulässig ist, wenn ein solches Interesse besteht.
Es ist wichtig zu betonen, dass der Gerichtsentscheid bei einer Feststellungsklage lediglich eine Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses oder die Echtheit einer Urkunde trifft. Anders als bei einer Leistungsklage wird hier nicht ein bestimmtes Verhalten von der Gegenpartei gefordert, sondern es geht ausschließlich um die Klärung der rechtlichen Verhältnisse. Damit dient die Feststellungsklage vor allem der Rechtssicherheit und der Klärung strittiger rechtlicher Fragen.