Der Basiszinssatz ist ein sich regelmäßig ändernder Zinssatz, den die Deutsche Bundesbank nach den Vorgaben der Europäischen Zentralbank berechnet. Er dient beispielsweise der Berechnung von Verzugszinsen. Rechtsgrundlage für diesen Zinssatz ist § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Anwendungsbereiche für den Basiszinssatz
Einer der Hauptanwendungsfälle des Basiszinssatzes sind die sogenannten Verzugszinsen. Ein Verzug gemäß § 286 BGB liegt vor, wenn ein Schuldner seine Schulden nicht fristgerecht begleicht. Tritt der Verzug ein, ist die Forderung des Gläubiger zu verzinsen. Dies ergibt sich aus § 288 Abs. 1 S. 1 BGB. Die Schulden erhöhen sich somit in regelmäßigen Abständen um die Zinsen. Der jährliche Zinssatz beträgt dabei gemäß § 288 Abs. 1 S. 2 BGB fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Daneben gibt es zahlreiche weitere Anwendungsbereiche. So bemisst sich beispielsweise auch die Verzinsung von Schulden gegenüber einem Notar nach dem Basiszinssatz. Dies ergibt sich aus § 88 S. 2 des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Gerichtskosten sind in bestimmten Fällen ebenfalls auf der Grundlage des Basiszinssatzes zu verzinsen. Rechtsgrundlage hierfür ist etwa § 104 Abs. 1 S. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO).
Höhe
Die Höhe des Basiszinssatzes ändert sich regelmäßig. Die Deutsche Bundesbank passt ihn jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres an. Dies ergibt sich aus § 247 Abs. 1 S. 2 BGB. Die aktuelle Höhe des Zinssatzes ist unter https://basiszinssatz.de jederzeit einsehbar.
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