England Insolvenzverfahren – Die Forderungsanmeldung

[/et_pb_column]

Bei Insolvenz nach England: die Forderungsanmeldung

Die Forderungsanmeldung ist für das Verfahren zur Insolvenz in England enorm wichtig. Gläubiger, die keine Forderungsanmeldung einreichen, haben später keine Chance mehr, zu Ihrem Geld zu kommen. Mit der Anmeldung der Forderungen kann der Gläubiger seine Ansprüche nur gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen. An den Schuldner kann er sich indes nicht mehr wenden, sodass Ihr Vermögen vor den Gläubigern geschützt ist.

Insolvenz in England: Ansprüche müssen vom Gläubiger genannt werden

Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche darzulegen und klar zu beziffern. Dies erfolgt über ein Formular oder die Interneteingabe. Der Verwalter für die Insolvenz in England bekommt dadurch wichtige Informationen. Mit dazu gehören Angaben über den Inhaber der Forderung oder auch über gesetzliche Vertreter. Der Betrag der Forderung wird angegeben, ebenso sind Belege der Forderung (Rechnungen) nötig und natürlich sind auch beweiskräftige Urkunden einzureichen. Die Nebenforderungen können nur neben der Hauptforderung erfasst werden. Zu den Nebenforderungen zählen zum Beispiel Zinsen sowie weitere Kosten des Mahnverfahrens. Mehr über Privatinsolvenz England hier

Ihre Vorteile einer Privatinsolvenz in England im Überblick:

Insolvenz in England: Allgemeine Hinweise zum Ablauf des Verfahrens

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fordert der Insolvenzverwalter alle ihm bekannten Gläubiger auf, die Forderungen innerhalb einer Frist anzumelden.

  • Die Forderungsanmeldung muss natürlich wahrheitsgemäß ausgefüllt und eingereicht werden. So dürfen auch nur Zinsen und andere Kosten aufgeführt werden, wenn diese vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind. Hier gilt der Tag vor der Insolvenzeröffnung. Gläubiger, die eine fehlerhafte Berechnungen zum Beispiel von Zinsen einreichen, können leer ausgehen. Der Insolvenzverwalter darf die Forderung ablehnen.
  • Die Anmeldung muss schriftlich in zweifacher Ausfertigung erfolgen – natürlich bei dem Insolvenzverwalter.

Wichtig: Das Insolvenzgericht setzt die Anmeldefrist fest, an die sich Gläubiger zu halten haben. Die Anmeldefrist ist im Anschreiben des Insolvenzverwalters vermerkt. Außerdem können Gläubiger den Eröffnungsbeschluss des Schuldners im Insolvenz-Portal einsehen. Wenn die Anmeldefrist verstrichen ist, hat der Schuldner Glück, denn die Ansprüche der Gläubiger, die sich nicht angemeldet haben, entfallen somit.

Forderungen, die erst nach Ablauf der Anmeldefrist eingehen, können unter Umständen nur noch über ein zusätzliches Prüfungsverfahren anerkannt werden. Die Kosten der Prüfung hat der säumige Gläubiger zu tragen (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Das rasche Vorgehen und die Prüfung der Forderungen ist nötig, da es sich in der Regel um nicht titulierte Ansprüche wie Rechnungen handelt.

 

Forderungen bei der England-Privatinsolvenz

Bei einem Verfahren zur England Privatinsolvenz gibt es natürlich auch die Forderungsanmeldung. Wenn diese nicht erfolgt, sind die Gläubiger aus dem Spiel. Manche Gläubiger verzichten auf die Anmeldung, weil sie wissen, dass die Insolvenz bzw. das Insolvenzrecht in England schwieriger ist und nur ein Jahr läuft. Ihnen ist bewusst, dass in dem einen Jahr mit keinen größeren Zahlungseingängen zu rechnen ist. Der Aufwand und die Kosten, die dabei entstehen, lohnen sich in solchen Fällen oftmals nicht. Viele Schuldner sind erstaunt, in welchem Maße sich der Schuldenberg durch eine Anmeldung der Insolvenz/Privatinsolvenz in England plötzlich verringert.

Warum Schuldner von der England-Insolvenz und der dortigen Forderungsanmeldung profitieren

Bei weg-adresse.com biete ich Ihnen viele Informationen, wie Sie die Insolvenz in England angehen können. Aber nun wollen wir ausschließlich die Forderungsanmeldung darlegen. Denn Gläubiger bekommen meist einen Schreck, wenn sie vom Verfahren zur Privatinsolvenz in England erfahren – und das nicht ohne Grund. In England werden Gläubiger anders betrachtet als in Deutschland. Ihre Ansprüche stehen nicht im Mittelpunkt des Insolvenzverfahrens, sondern das Recht eines Schuldners, sich eine neue schuldenfreie Existenz aufzubauen.

Während die Schuldner in Deutschland einen eher schlechten Stand beim Insolvenzverfahren haben, ist es in England bei der Privatinsolvenz genau umgekehrt. Hier wird Rücksicht auf die Schuldner genommen, daher läuft das Verfahren in England nur ein Jahr, bevor die Restschuldbefreiung eintritt. Manche Gläubiger erfahren nicht vom Insolvenzverfahren in England, können ihre Ansprüche nicht anmelden und verlieren diese somit komplett. Andere Gläubiger haben die Befürchtung, dass ihnen die Forderungsanmeldung bei der Insolvenz erschwert wird. Die meisten Gläubiger bekommen generell nach der Forderungsanmeldung der Insolvenz in England weniger Geld als in Deutschland.

Diese Möglichkeiten haben Ihre Gläubiger bei einer Insolvenz in England

Gläubiger, die vom Wohnort des Schuldners in England wissen, sind hoch motiviert, sich vorab für die Vermeidung der England-Insolvenz einzusetzen. Ein guter Schuldenvergleich ist möglich, aber wenn die Gläubiger erst durch den Eröffnungsbeschluss davon hören, ist es für diese Maßnahmen zu spät. Der Gerichtsstand ist dann bereits festgelegt.

 

Wichtig: Solange das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wurde, kann der Gläubiger eine Insolvenz in England verhindern, indem er selbst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Deutschland stellt. Dies geht aber gemäß § 17 bis § 19 InsO nur, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Mögliche Gründe sind:

  • § 17 InsO Zahlungsunfähigkeit,
  • drohende Zahlungsunfähigkeit ( § 18 InsO, kann nur vom Schuldner selbst beantragt werden) oder
  • Überschuldung (§ 19 INsO gilt nur für Kapitalgesellschaften).

Schuldner sollten also nicht darüber sprechen, was sie vorhaben, wenn der Gläubiger eine Zahlungsunfähigkeit darlegen kann. Wer still ist, geht kein Risiko ein und kann die Insolvenz in England problemlos beantragen.

Ein Insolvenzverfahren in England ist für Gläubiger besonders aufwendig

Natürlich kann der Gläubiger versuchen, das englische Gericht zu überzeugen, dass der Deutsche nur einen Scheinwohnsitz in England hat. Aber dieses Verfahren würde immens lange dauern, viel Geld kosten und ist wenig Erfolg versprechend. Das englische Gericht lässt sich nicht leicht von einem Scheinwohnsitz überzeugen. Somit ist der Schuldner bei weg-adresse.com auf einem guten Weg. Ich helfe Ihnen dabei, dem Gericht darzulegen, dass der englische Wohnsitz real ist, dass ein entsprechendes Bankkonto existiert und dass auch eine Sozialversicherungsnummer vorliegt. Mit meiner Hilfe wird es Ihnen nicht schwerfallen, dem Gericht aufzuzeigen, dass der Schwerpunkt des wirtschaftlichen Interesses in England liegt. Somit haben Sie auch das Recht auf das Verfahren zur Privatinsolvenz in England und die dortige Forderungsanmeldung.

Schuldenfrei in einem Jahr mit der Insolvenz in England

Gläubiger fürchten sich vor der Insolvenz in England und der Forderungsanmeldung. Aber der Schuldner kann sich darüber natürlich freuen. Nach nur einem Jahr können Sie schuldenfrei sein und Ihre Schulden hinter sich lassen. Gläubiger müssen die Forderungsanmeldung in England abgeben. Wer dies versäumt, hat später keine Möglichkeit mehr, seine Schulden erfolgreich einzufordern.

Natürlich kann ein Schuldner das Pech haben und für das Verfahren zur Privatinsolvenz in England nicht zugelassen werden, aber ein Versuch lohnt sich. Und wurden Sie erst einmal zugelassen, können Sie sich nach einem Jahr über die Restschuldbefreiung freuen und sind endlich wieder finanziell unabhängig, frei von Schulden. Haben Sie Fragen zu Ihren Möglichkeiten? Gern berate ich Sie und erläutere Ihnen das Verfahren im Detail. Ich freue mich auf Ihre Anfrage!

R

100% kostenfrei &
unverbindlich

R

Hohe Qualität & Top
Leistung

R

Über 10 Jahre
Erfahrung

Weg-Adresse