Wer als Schuldner rechtzeitig reagiert, kann den Eintritt der Rechtskraft verhindern und damit seine eigene Position im Verfahren entscheidend stärken (Stichwort: Gelber Brief). Doch was ist die Rechtskraft genau und warum ist es so wichtig, ihren Eintritt hinauszuzögern? Hier finden Sie alle wichtigen Antworten auf diese und weitere Fragen zur Rechtskraft.
Was versteht man unter Rechtskraft?
Die Rechtskraft bezeichnet die Wirkungen, die von den Entscheidungen in einem Verfahren ausgehen können. Hierbei handelt es sich also um Rechtswirkungen. Die Rechtskraft tritt nach Ablauf einer bestimmten Frist ein und danach ist es nicht mehr möglich, die getroffenen Entscheidungen anzufechten. Die Urteile, Bescheide oder Beschlüsse gelten dann als rechtskräftig.
Aus diesem Grund ist es sehr schwierig, Beschlüsse, Bescheide oder Urteile noch einmal abzuändern, wenn deren Rechtskraft bereits erreicht ist. Wenn Sie mit einer Forderung nicht einverstanden sind, gilt es also schnell zu handeln, bevor alles in Stein gemeißelt ist.
Wann tritt die Rechtskraft ein?
Die Rechtskraft tritt nach Ablauf einer bestimmten Frist ein. Bei Vollstreckungsbescheiden sind das zwei Wochen. So lange haben Sie als Schuldner Zeit, gegen den Bescheid entsprechende Rechtsmittel einzulegen.
Das bedeutet aber nicht, dass der Gläubiger unbedingt den Eintritt der Rechtskraft abwarten muss, um vollstrecken zu können. Tatsächlich hat er die Möglichkeit, vorzeitig zu vollstrecken. Falls sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass die Vollstreckung nicht zulässig war, kann er den Betrag noch immer an Sie erstatten.
Aus diesem Grund ist es wenig sinnvoll, den Ablauf der Frist abzuwarten. Sie sollten stattdessen so früh wie möglich handeln und gegen den Eintritt der Rechtskraft vorgehen.
Was ist der Unterschied zwischen formeller und materieller Rechtskraft?
Wer sich mit dem Thema der Rechtskraft beschäftigt, stößt früher oder später auf die Unterscheidung in formell und materiell. Beide Formen der Rechtskraft sind eng miteinander verknüpft.
Bei der Erreichung der formellen Rechtskraft sind die Entscheidungen der Gerichte und die behördlichen Beschlüsse nicht mehr anfechtbar. Sie ist die Voraussetzung für die materielle Rechtskraft. Sie legt die Gerichte und die am Verfahren beteiligten Parteien auf die rechtskräftig festgehaltene Rechtsfolge fest.
Die materielle Rechtskraft sorgt also für eine inhaltliche Bindung. Das soll verhindern, dass es später zu Urteilen und Beschlüssen kommt, die einander widersprechen.
Wie lässt sich die Rechtskraft verhindern?
Wer einen Bußgeldbescheid oder Mahnbescheid erhält, möchte unbedingt und so schnell wie möglich erfahren, wie er die Rechtskraft verhindern kann. Solange ordentliche Rechtsmittel bestehen, ist es möglich, die Rechtskraft hinauszuzögern. Zu den typischen Rechtsmitteln gehören zum Beispiel die Berufung oder die Revision.
Bei Bußgeldern oder Mahnbescheiden besteht beispielsweise die Möglichkeit, gegen den Bescheid einen Widerspruch einzulegen. Grundsätzlich gilt: Einen Bußgeldbescheid / Mahnbescheid sollten Sie auf keinen Fall ignorieren. Nichts zu tun, ist in diesem Fall das Schlechteste, was Sie tun können. Denn nur mit dem Widerspruch erhalten Sie die Chance, die Rechtskraft hinauszuzögern.
Zustellung nach 180 ZPO verhindern
Diese Frage stellen sich viele Schuldner: Wie lässt sich die Zustellung nach 180 ZPO verhindern? Die Zivilprozessordnung sieht bei der Zustellung von Bußgeldbescheiden, Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid unterschiedliche Regelungen vor. Zu den wichtigsten gehört der § 180, denn er ermöglicht eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten. Das ist denkbar, wenn der Adressat in seiner Wohnung oder in seinen Geschäftsräumen nicht erreichbar ist. Doch auch diese Form der Zustellung in den Briefkasten lässt sich verhindern.
Sollte eine Zustellung an einen Briefkasten ebenfalls nicht möglich sein, erfolgt die Niederlegung bei der Post. Über die Niederlegung ist dann eine schriftliche Mitteilung zu machen. Diese kann nicht einfach in den Briefkasten eingeworfen werden, denn sonst wäre ja die Zustellung des Bußgeldbescheids selbst in den Briefkasten möglich gewesen. Hier ergeben sich Möglichkeiten, wie sich die Zustellung noch verhindern lässt.
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Zudem kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass die Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide und Bußgeldbescheide fehlerhaft sind. Doch für den Laien in rechtlichen Fragen ist das häufig nicht erkennbar. Es ist daher wichtig, mit den Unterlagen so schnell wie möglich zu mir zu kommen, damit ich eventuelle Fehler schnell für Sie entdecken kann.
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