England Insolvenzverfahren – Die Forderungsanmeldung

England Insolvenzverfahren – Die Forderungsanmeldung

Wichtige Tipps zum Insolvenzverfahren in England

England Insolvenzverfahren Forderungsanmeldung

Hinweis zum Insolvenzverfahren in England

Die Forderungsanmeldung ist für das Verfahren zur Insolvenz in England enorm wichtig. Gläubiger, die keine Forderungsanmeldung einreichen, haben später keine Chance mehr, zu Ihrem Geld zu kommen. Mit der Anmeldung der Forderungen kann der Gläubiger seine Ansprüche nur gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen. An den Schuldner kann er sich indes nicht mehr wenden, sodass Ihr Vermögen vor den Gläubigern geschützt ist.

Forderungsanmeldung vom Gläubiger

Der Insolvenzverwalter fordert die Gläubiger auf, ihre Ansprüche darzulegen und klar zu beziffern. Dies erfolgt über ein Formular oder die Interneteingabe. Der Verwalter für die Insolvenz in England bekommt dadurch wichtige Informationen. Ferner sind Angaben über den Inhaber der Forderung oder auch über gesetzliche Vertreter erforderlich. Neben dem Betrag der Forderung müssen die Gläubiger auch Belege der Forderung wie Rechnungen beweiskräftige Urkunden einreichen. Die Nebenforderungen können nur neben der Hauptforderung erfasst werden. Zu den Nebenforderungen zählen zum Beispiel Zinsen sowie weitere Kosten des Mahnverfahrens. Mehr über Privatinsolvenz England hier.

Allgemeine Hinweise zum Ablauf des Verfahrens

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fordert der Insolvenzverwalter alle ihm bekannten Gläubiger auf, die Forderungen innerhalb einer Frist anzumelden.

  • Die Forderungsanmeldung muss natürlich wahrheitsgemäß ausgefüllt und eingereicht werden. So dürfen auch nur Zinsen und andere Kosten aufgeführt werden, wenn diese vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind. Hier gilt der Tag vor der Insolvenzeröffnung. Gläubiger, die eine fehlerhafte Berechnungen zum Beispiel von Zinsen einreichen, können leer ausgehen. Der Insolvenzverwalter darf die Forderung ablehnen.
  • Die Anmeldung muss schriftlich in zweifacher Ausfertigung erfolgen – natürlich bei dem Insolvenzverwalter.

Wichtig: Das Insolvenzgericht setzt die Anmeldefrist fest. Sie vermerkt der Insolvenzverwalters im Anschreiben an die Gläubiger. Diese können außerdem den Eröffnungsbeschluss des Schuldners im Insolvenz-Portal einsehen. Nach verstreichen der Anmeldefrist, entfallen alle Ansprüche, die nicht gemeldet wurden. Der Schuldner hat in dem Fall  Glück.

Forderungen, die erst nach Ablauf der Anmeldefrist eingehen, können unter Umständen nur noch über ein zusätzliches Prüfungsverfahren anerkannt werden. Die Kosten der Prüfung trägt der säumige Gläubiger (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Das rasche Vorgehen und die Prüfung der Forderungen ist nötig, da es sich in der Regel um nicht titulierte Ansprüche wie Rechnungen handelt.

Vorteile für Schuldner bei der England-Insolvenz

Bei weg-adresse.com biete ich Ihnen viele Informationen, wie Sie die Insolvenz in England angehen können. Aber nun wollen wir ausschließlich die Forderungsanmeldung darlegen. Denn Gläubiger bekommen meist einen Schreck, wenn sie vom Verfahren zur Privatinsolvenz in England erfahren – und das nicht ohne Grund. In England werden Gläubiger anders betrachtet als in Deutschland. Ihre Ansprüche stehen nicht im Mittelpunkt des Insolvenzverfahrens, sondern das Recht eines Schuldners, sich eine neue schuldenfreie Existenz aufzubauen.

Im Königreich steht der Schuldner im Mittelpunkt

Während die Schuldner in Deutschland einen eher schlechten Stand beim Insolvenzverfahren haben, ist es in England bei der Privatinsolvenz genau umgekehrt. Hier wird Rücksicht auf die Schuldner genommen, daher läuft das Verfahren in England nur ein Jahr, bevor die Restschuldbefreiung eintritt. Manche Gläubiger erfahren nicht vom Insolvenzverfahren in England, können ihre Ansprüche nicht anmelden und verlieren diese somit komplett. Andere Gläubiger haben die Befürchtung, dass ihnen die Forderungsanmeldung bei der Insolvenz erschwert wird. Die meisten Gläubiger bekommen generell nach der Forderungsanmeldung der Insolvenz in England weniger Geld als in Deutschland.

Gläubiger können englische Insolvenz verhindern

Achtung: Solange das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wurde, kann der Gläubiger eine Insolvenz in England verhindern, indem er selbst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Deutschland stellt. Dies geht aber gemäß § 17 bis § 19 InsO nur, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Mögliche Gründe sind:

 

Schuldner sollten nicht darüber sprechen, was sie vorhaben. Wer still ist, geht kein Risiko ein und kann die Insolvenz in England problemlos beantragen.

Gut zu wissen:

Gläubiger, die vom Wohnort des Schuldners in England wissen, sind hoch motiviert, sich vorab für die Vermeidung der England-Insolvenz einzusetzen. Ein guter Schuldenvergleich ist möglich, wenn die Gläubiger erst durch den Eröffnungsbeschluss davon hören. Der Gerichtsstand ist dann bereits festgelegt.

Schuldenfrei in einem Jahr mit der Insolvenz in Großbritannien

Gläubiger fürchten sich vor der Insolvenz in England und der Forderungsanmeldung. Aber der Schuldner kann sich darüber natürlich freuen. Nach nur einem Jahr können Sie schuldenfrei sein und Ihre Schulden hinter sich lassen. Gläubiger müssen die Forderungsanmeldung in England abgeben. Wer dies versäumt, hat später keine Möglichkeit mehr, seine Schulden erfolgreich einzufordern.

Insolvenzverfahren in England sind für Gläubiger besonders aufwendig

Natürlich kann der Gläubiger versuchen, das englische Gericht zu überzeugen, dass der Deutsche nur einen Scheinwohnsitz in England hat. Aber dieses Verfahren würde immens lange dauern, viel Geld kosten und ist wenig Erfolg versprechend. Das englische Gericht lässt sich nicht leicht von einem Scheinwohnsitz überzeugen, zumal wenn es sich um eine echte Meldeadresse in England handelt. Somit ist der Schuldner bei weg-adresse.com auf einem guten Weg. Ich helfe Ihnen, dem Gericht darzulegen, dass der englische Wohnsitz real ist, dass ein entsprechendes Bankkonto existiert und dass auch eine Sozialversicherungsnummer vorliegt. Mit meiner Hilfe wird es Ihnen nicht schwerfallen, dem Gericht aufzuzeigen, dass der Schwerpunkt des wirtschaftlichen Interesses in England liegt. Somit haben Sie auch das Recht auf das Verfahren zur Privatinsolvenz in England und die dortige Forderungsanmeldung.

Wir sind der richtige Ansprechpartner

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Wir unterstützen Sie in jeder Phase des Verfahrens. in der Regel kommt es zu einem Schuldenvergleich, weil Ihre Gläubiger erkennen, dass Sie bei einem Insolvenzverfahren in England nur einen Bruchteil Ihrer Forderungen erhalten

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